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Gewaltschutzgesetz

2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59418 Aufrufe
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Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror

Das Gewaltschutzgesetz verschafft Opfern von häuslicher Gewalt und somit insbesondere Frauen und Kindern mehr Rechte. Gewaltopfer können den Schlägern aufgrund des Gesetzes ein Hausverbot erteilen und müssen nicht selbst aus der eigenen Wohnung fliehen, wie es vorher die Regel war. Einzelheiten finden Sie hier.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Neuregelungen 2002
Seite 2: Der Euro ist da
Seite 3: Euro und Bußgelder
Seite 4: Kindergelderhöhung
Seite 5: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für Verbraucher
Seite 6: Besserstellung von Prostituierten
Seite 7: Krankenkassenwahlrecht
Seite 8: Gewaltschutzgesetz
Seite 9: Hochschulreform - Geld für Leistung
Seite 10: Übernahmegesetz für Firmen
Seite 11: Anti-Terror-Paket II
Seite 12: Öko-, Tabak- und Versicherungssteuer
Seite 13: Verkehrsregeln

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