Gewaltschutzgesetz
2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59418 Aufrufe Mehr zum Thema:Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror
Das Gewaltschutzgesetz verschafft Opfern von häuslicher Gewalt und somit insbesondere Frauen und Kindern mehr Rechte. Gewaltopfer können den Schlägern aufgrund des Gesetzes ein Hausverbot erteilen und müssen nicht selbst aus der eigenen Wohnung fliehen, wie es vorher die Regel war. Einzelheiten finden Sie hier.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Neuregelungen 2002Seite 2: Der Euro ist daSeite 3: Euro und BußgelderSeite 4: KindergelderhöhungSeite 5: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für VerbraucherSeite 6: Besserstellung von ProstituiertenSeite 7: KrankenkassenwahlrechtSeite 8: GewaltschutzgesetzSeite 9: Hochschulreform - Geld für LeistungSeite 10: Übernahmegesetz für FirmenSeite 11: Anti-Terror-Paket IISeite 12: Öko-, Tabak- und VersicherungssteuerSeite 13: Verkehrsregeln


