Gewalt im Polizeiverhör ist international offiziell verpönt
AFP VOM 19.2.2003 | Nachrichten - Aktuelles | 4725 Aufrufe Mehr zum Thema:Folter, Aussage
Einige Staaten halten für "Notfälle" Schlupflöcher bereit
Nach der Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler hat der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner dem Verdächtigen Magnus G. Folter angedroht, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt verteidigt Daschners Vorgehen und sagt, er halte es "ohne jede Einschränkung für richtig", weil noch Hoffnung bestanden habe, den Elfjährigen lebend zu finden. Experten zufolge ist diese Einschätzung rechtlich höchst umstritten. Auch in anderen westlichen Staaten ist die Misshandlung von Verdächtigen strikt verboten. Die Nachrichtenagentur AFP gibt einen Überblick über die Praxis in Deutschland und anderen Ländern.
DEUTSCHLAND:
Die deutsche Strafprozessordnung besagt, dass "die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten" weder durch Misshandlung noch durch Ermüdung oder "körperlichen Eingriff" beeinträchtigt werden darf. Quälerei und Hypnose sind demnach ebenso verboten wie eine "Täuschung" oder auch "die Drohung" mit einer "unzulässigen Maßnahme". Auch das Strafgesetzbuch regelt einen "rechtfertigenden Notstand", auf den sich die Frankfurter Polizei beruft, restriktiv. Nach Ansicht des Berliner Strafrechtlers Klaus Geppert ist Folter nach verfassungsrechtlichen Wertungen "schlechterdings unzulässig". Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth, sagt dagegen, er halte Folter und ihre Androhung "in besonderen Situationen" für vorstellbar.
USA:
Die USA haben sich durch die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Folter dazu verpflichtet, auch in Kriegs- und Konfliktsituationen niemanden zu foltern oder zu misshandeln. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedete der Kongress umfassende "Anti-Terror-Gesetze". Mehr als 1200 Menschen vor allem ausländischer Herkunft wurden seitdem in Haft genommen. Nach Berichten von Bürgerrechtlern sollen moslemische Gefangene vom Wachpersonal oder von Mithäftlingen angegriffen und beschimpft worden sein. Demnach waren sie grausamen Haftbedingungen ausgesetzt. Fälle von Polizeibrutalität geraten häufig an die Öffentlichkeit. Zumeist handelt es sich um Übergriffe in Haftsituationen oder rassistisch motivierte Taten.
FRANKREICH:
Wie alle anderen 43 Mitglieder des Europarats in Straßburg hat auch Frankreich die "Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung" unterzeichnet. Darin wird festgehalten, dass es keine Rechtfertigung für Folter und Misshandlung gibt. Die französische Polizei wurde dennoch bereits mehrfach vom Anti-Folter-Komitee des Europarats gerügt. Rund fünf Prozent der Menschen in Polizeigewahrsam wiesen in Frankreich Verletzungen durch brutale Behandlung oder zu enge Handschellen auf, monierte das Komitee vor zwei Jahren. Die staatliche Anti-Terror-Einheit (DNAT) in Paris habe teilweise brutale Verhör-Methoden und gönne den Gefangenen zu wenig Ruhepausen.
SPANIEN:
Auch in Spanien ist es der Polizei per Gesetz verboten, durch Misshandlungen Informationen oder Geständnisse zu erzwingen. Nach dem Jahresbericht 2002 der Menschenrechtsgruppe amnesty international (ai) sollen Angehörige der spanischen Polizei dennoch mutmaßliche Mitglieder der Untergrundorganisation ETA gefoltert haben. Die Verdächtigen seien auf Grundlage der "Antiterrorismus"-Gesetze ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden. Berichte sprachen von sexuellen Übergriffen und Schlägen sowie davon, dass den Gefangenen Plastiktüten über den Kopf gestülpt wurden.
19. Februar 2003 - 15.37 Uhr
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