Hi,
leider sind zu dem Thema nur Fragen von Verkäufern zu finden, die die GL ausschließen wollen.
Wie ist es, wenn ich ein Gerät von einem gewerblichen ebayer erworben habe, und nachher von der GL/Garantie gebrauch machen möchte? Für beides wird ein Kaufbeleg erforderlich. Nur nach einer bestimmten Zeit sind auf ebay die Details zum Kauf nicht mehr verfügbar.
Wie kann ich also den Kauf beweisen, der bereits eine Weile her ist, um GL beim ebayer bzw. Garantie beim Hersteller geltend zu machen?
Gruß
Mec
Gewärleistung/Garantie beanspruchen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Bei Ebay die entsprechenden Daten zu dieser Transaktion anfordern.
Die müssen diese nämlich weitaus länger speichern, als sie im "Usermenü" angezeigt werden.
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Das geht? Dann verstehe ich nicht, warum diese Informationen nicht gleich für den Nutzer einsehbar sind. Aber gut, damit ist mir geholfen,
danke :thumbup:
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quote:<hr size=1 noshade>Nur nach einer bestimmten Zeit sind auf ebay die Details zum Kauf nicht mehr verfügbar. <hr size=1 noshade>
Diese "Details zum Kauf" stellen aber alleine für sich keinen Kaufnachweis dar.
Da würde noch der Zahlungsnachweis fehlen.
In übrigen hätte man das Recht vom Verkäufer mindestens eine Quittung einzufordern (§ 368 BGB ), die Kosten dafür trägt der Käufer.
Welche Unterlgen für die Geltendmachung der Garantie erforderlich wären, müsste man der Garantieerklärung entnehmen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Diese "Details zum Kauf" stellen aber alleine für sich keinen Kaufnachweis dar.
Da würde noch der Zahlungsnachweis fehlen.
In der Druckversion stehen:
Kaufdatum
Zahlungsmethode
Zahlungsdatum
Lieferadresse
ebayname des Verkäufers
Artikelname und -nummer
Artikelpreis
Sollte das als Rechnung nicht genügen?
Gruß Mec
Eine Rechnung alleine ist aber noch kein Kaufnachweis.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Sprich,
den Überweisungsbeleg / Kontoauszug suchen, aus dem die Zahlung hervorgeht.
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Aber auf den Rechnungen, die man immer bei Onlinebestellungen bekommt und die man für die Rückgabe von Artikeln braucht, steht doch nichts anderes...
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Wenn der Verkäufer nur die Rechung als Nachweis akzeptiert ist das ok.
Im Zweifel muss man jedoch auch die Zahlung belegen können.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Alles klar, danke für den Hinweis
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