Gewährleistungsverzicht nach Einmalzahlung

23. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Excalibur 29
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsverzicht nach Einmalzahlung

Guten Tag, folgender Fall:

Herr M. kauft von Herrn R.welcher gewerblicher Händler ist ein gebrauchtes Fahrzeug. Der Kauf wird vertraglich festgehalten.

Nach 3 Tagen stellt M einen Mangel fest und teilt dies R mit, welcher darauf hin eine Einmalzahlung in Höhe von 150€ anbietet. Im Gegenzug fordert R eine Verzichtserklärung von M auf sämtliche Gewährleistungsansprüche. M stimmt zu, ihm sind zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Mängel bekannt!

Nachdem M nun das Fahrzeug reparieren lassen möchte werden weitere erhebliche Mängel entdeckt. Sie sind so schwerwiegend dass das KFZ nicht mehr benutzt werden kann.

M fordert nun schriftlich, mit zweiwöchiger Frist per Zustellnachweis Nachbesserung von R doch dieser beruft sich auf die Verzichtserklärung von M und lässt die Frist verstreichen.

Kann M rechtlich gegen R vorgehen, und ist die geschlossene Vereinbarung rechtskräftig?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Das ist nun der dritte Beitrag zu dem gleichen Thema.

Eine besondere Art der Langeweile oder haben die anderen Antworten nicht gefallen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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