Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

Gewährleistungspflicht der Züchter

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1080 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Gewährleistungspflicht der Züchter

sitz brauch man einen hund nicht beibringen weil er es von allein kann. das
kommando "sitz" kann man konditioniern, mehr nicht.
das der hund bei seinem vorbesitzer so war wie er ihn beschrieben hat, ist durchaus möglich. das hättest du aber selbst merken/sehen müssen. desshalb hast du dir doch den hund ausgesucht. oder verstehe ich da etwas falsch?
ich habe ja schon mal geschrieben, wenn du keine zeit für die erziehung hast dann lass es sein und verkauf den hund. absoluter fehlkauf der dem vk nicht unbedingt zu lasten gelegt werden kann.
zahnstellung nach ein paar monaten... nein! 5 bis 6 monate brauch das schon.
es schadet nicht dem hund wenn du ihn fürs gleiche geld verkaufst wie du ihn gekauft hast. tierheime bieten auch hunde für 600 euro an!
was stand denn nun im kaufvertrag?

-----------------
" "


von jau am 28.07.2010 15:18
Status: Unsterblich (1399 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 98 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


>Gewährleistungspflicht der Züchter
Wer gibt bitteschön 850 euro aus für einen "Problemhund"? Als wir sie angesehen haben hat sie sich auch verkrochen und die Besitzerin meinte, sie merkt das sie wegmuss und verhält sich deshalb so... Du kannst jetzt gerne denken wie blöd ist die denn aber ich habs geglaubt.
Wenn wir sagen warum wir den Hund verkaufen, dann bekomme ich nur Mitleid aber kein Geld

Der Kaufvertrag hat 4 Seiten was möchtest Du genau davon wissen?

-----------------
""


von mail am 28.07.2010 16:12
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gewährleistungspflicht der Züchter
ob was über einen ausgleich wegen finanziellen schaden drin steht!
ob der vk keine gewährleistungen übernehmen kann da die entwicklung eines hundes von vielen umständen abhängig ist...
keine Gewährleistung über charakter- und wesensmerkmale, gesundheit usw...


-----------------
" "


von jau am 29.07.2010 08:00
Status: Unsterblich (1399 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 98 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gewährleistungspflicht der Züchter
Es gelten gesetzliche Gewährleistungsrechte. Der verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit die auf einer fahrlässigen oder vorsetzlichen Pflichtverletzung der Verkäufer hinweist.Sowie für alle Schäden die auf vorsetzlich oder grob fahrlässigen Vertragverletzungen sowie Arglist des Verkäufers oder gesetzlichen Vertretern beruhen.

Arglist nennt man das doch wenn man was falsch anpreist oder?

LG
Ilka


von mail am 29.07.2010 08:22
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gewährleistungspflicht der Züchter
das steht mit sicherheit nicht im kaufvertrag.
arglistige täuschung müsstest du nachweisen können.
die kurz geschilderte charktereigenschaft des hundes keck und macht alles mit
kann und ist sicherlich auch zu treffend so lange der hund beim vk war.
stehen diese eigenschaften im kaufvertrag?
da du aber überfordert bist solltest du den hund verkaufen bzw. in erfahrene hände abgeben. schau im internet unter " zb.gewährleistung hundekauf" und lies dir mal ein paar sachen durch.
dann entscheide selbst wie du vorgehen möchtest.
zum schluß möchte ich nochmals sagen, wer sich nicht ausreichend mit dem thema hund befasst, bzw beschäftigt hat vor kauf, sollte sich keinen hund anschaffen. es ist ein lebewesen und keine tote sache wie ein fahrrad.


-----------------
" "


von jau am 29.07.2010 11:02
Status: Unsterblich (1399 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 98 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gewährleistungspflicht der Züchter
Warum sollte ich lügen? Das Zitat habe ich aus dem Kaufvertrag rausgeschrieben.

Wie sie den Hund angepriesen hat habe ich schwarz auf weiss weil ich sie über ein Forum gefunden habe.
Ich bin hier aber nicht hergekommen um mir sagen zu lassen ich bin zu doof einen Hund zu erziehen. Es ist nicht mein erster Hund... Sie steht bei uns unter Dauerstress meinst Du wirklich sie kann damit irgendwann umgehen? Ich bin für diesen Hund 400 km gefahren und bestimmt nicht mit dem Gedanken sie wieder abgeben zu müssen. Sie geht jetzt zu einer älteren Dame wo sie ihre Ruhe geniessen kann und wenn ich auch auf meinen 700 Euro Verlust sitzen bleibe bin ich mir sicher dass ich richtig handel.

LG

-----------------
""


von mail am 29.07.2010 11:31
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gewährleistungspflicht der Züchter
@mail, dann ist doch alles in ordnung.


-----------------
" "


von jau am 29.07.2010 11:39
Status: Unsterblich (1399 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 98 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gewährleistungspflicht der Züchter
Gewährleistungsansprüche bestehen nur wenn Eigenschaften in einem Vertrag festgehalten und ausdrücklich zugesagt wurden. Allerdings sollte man bedenken, dass ein Tier wie auch ein Mensch auf verschiedene Situationen anders reagiert.
Wenn steht, der Hund ist Kinderlieb, dann bedeutet es nicht das er zu jedem Kind lieb ist. Ein kecker Hund ist nicht in jeder Umgebung ein kecker Hund. Ein Hund verträgt sich nicht mit jeden x beliebigen Hund. Ein Hund löst sich auch mal da wo er nicht sollte ( zb. bei Stress ) . Und Stress hat er anscheinend bei ihnen(?).
Wie @jau schon schrieb, es ist ein Fehlkauf gewesen, somal sie ja auch noch einen Welpen bei sich haben dem erst einmal ein gewisses verhalten anerzogen werden muß. Sie schreiben ja selbst, dass sie überfordert sind. Nach 10 Wochen kommen sie nun und wollen vom Verkäufer " Schadenersatz".
Vieleicht haben sie Glück und bekommen Recht. Vom moralischen Standpunkt ausbetrachtet sind sie und der Verkäufer gleichsamm auf einer Ebene zu finden.
Ein ordentlicher Züchter/Verkäufer nimmt den Hund zurück und sie hätten den "Jung-Hund" noch nicht anschaffen dürfen!


-----------------
""


von muran am 29.07.2010 13:46
Status: Unsterblich (807 Beiträge)
Userwertung:  1,7  (von 88 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gewährleistungspflicht der Züchter
Sie ist nicht der einzige Hund von der Verkäuferin, der sich so verhält. Diese Züchterin ist seit dem nicht mehr in dem Forum aufegtaucht, reagiert nicht auf meine Mails oder geht gar ans Telefon. Ich habe ihr jetzt einen freundlichen Brief geschrieben wo ich ihr anbiete den Verlust zu teilen den werde ich per Einschreiben abschicken und gucken was kommt. Auch die Bedenken hatte ich mit dem Welpen das wurde mir von der guten Frau schön geredet der Welpe lernt ja von dem erwachsenen Hund nur was wenn der nichts gelernt hat. Ich dachte zu dem Zeitpunkt sie hätte 4 Hunde und die leben im Haushalt so stand es auch in dem Forum. Im Nachhinein hab ich erst erfahren das sie viel mehr Hunde hat und auch 3 verschiedene Rassen und die Hunde im Hof und Nebenraum untergebracht sind. Keiner von Ihnen lebt im Haus... Sowas müsste doch auch verboten werden. Naja egal aus Fehlern wird man klug. Ich hoffe dem Hund wird es in seinem neuen Heim gut gehen auch da guckt man den Leuten nur vor den Kopf.
LG


von mail am 29.07.2010 14:14
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gewährleistungspflicht der Züchter
Okay das die VK nicht ehrlich war , naja gut ..... sie hat ihr Geld bekommen was sie wollte und mehr war ihr anscheinend nicht wichtig.

Ein Problemhund kann man erziehen. Und ein Hund der grade mal 1 Jahr alt ist, ist doch noch gar nicht ausgewachsen. Der ist in der Pflegelphase, da mus sman natürlich Erziehung rein bringen und was die Stubenreinheit angeht auch das lernt man mit einem Hund in dem Alter genauso wie mit einem Welpen.

Bevor man aufgibt , sollte man sich erfahrene Hilfe suchen ! Nicht einfach eine Hundeschule besuchen und meinen damit geht alles weg !
Erfahrene Hilfe suchen , bei Leuten bzw. Ausgebildete Leute die davon Ahnung haben, die mit dir diesen "schweren" Weg gehen .... ist manchmal hilfreicher.

Der Hund hat bestimmt schon nen Knacks weg und wenn er jetzt wieder wechselt, schadet ihm das noch mehr ......

Was richtig und falsch ist entscheidest immer noch du ... nicht wir hier !

Aber es ist ein Lebewesen und kein Spielzeug !

-----------------
""


von Twilight83 am 29.07.2010 15:40
Status: Stift (50 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94206
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt