Gewährleistungsfrage: Rost am Gebraucht-Kfz

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.01.2022 14:41:28
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewährleistungsfrage: Rost am Gebraucht-Kfz

Hallo,
ich habe vor knapp 2 Woche bei einem Zweiradhändler/-werkstatt eine 30 Jahre alte Vespa gekauft. Der Chef trat als Privatperson auf, räumte mir auf dem schriftl. Vertrag jedoch 6 Monate Gewährleistung ein. Inseriert war das Fahrzeug ursprünglich auf ebay Kleinanzeigen unter den Angaben des Geschäftes.

Nun musste ich bei der teilweisen Demontage des Fahrzeuges, da sich nun in meinem Besitz befindet (Sichtung, kleinere Instandsetzungen) feststellen, dass sich Rost an beim Kauf nicht einsehbaren (für diese Art von Fahrzeug jedoch typischen) Stellen befindet und das Fahrzeug komplett überlackiert worden ist (ob vom Händler oder davor, weiß ich nicht).

Die Frage lautet nun: In welchem Umfang muss ich Korrosion (die evtl. an bestimmten Bauteilen nicht zu entfernen ist) akzteptieren?
In der ersten Kontaktaufnahme (telefonisch, mündlich) sicherte mir der Verkäufer zu, das Fahrzeug habe keinen Rost, schriftlich fixiert ist dieser Passus nicht. Es wurde lediglich festgehalten "keine sonstigen Beschädigungen" hatte. Mir ist auch klar, dass es sich um einen Oldtimer handelt und Gebrauchsspuren üblich sind.

-- Editier von Cooper101 am 17.02.2016 14:22

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
In welchem Umfang muss ich Korrosion (die evtl. an bestimmten Bauteilen nicht zu entfernen ist) akzteptieren?


Grundsätzlich in dem Umfang, wie er* für Alter und Laufleistung typisch ist.

Zitat:
In der ersten Kontaktaufnahme (telefonisch, mündlich) sicherte mir der Verkäufer zu, das Fahrzeug habe keinen Rost, schriftlich fixiert ist dieser Passus nicht.


Könntest du das beweisen, würde das das "grundsätzlich" von oben übertrumpfen, kannst du nur leider nicht.

Ergo wäre diese Frage eher einem Kfz-Fachmann zu stellen, ob im vorliegenden Einzelfall üblicher Verschleiß vorliegt oder nicht. Üblicher Verschleiß ist kein Mangel, sodaß einem dabei auch keine Gewährleistung helfen würde.

________
* der Umfang ;)

-- Editiert von TheSilence am 17.02.2016 17:38

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