Gewährleistungsansprüche nach 5 Monaten noch möglich?

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Verzweifelte123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistungsansprüche nach 5 Monaten noch möglich?

Guten Tag,
ich möchte hier nicht getatelt werden, dass ich mein Problem erst jetzt schildere.
Erstmalig stand ich im Februar vor dem Problem einen PKW kaufen zu müssen. Als Laie stiess ich im Netz auf einen VW, der lt.Ausschreibung meinen Vorstellungen entsprach. Probefahrt und meine Zusage, den PKW nach Beseitigung eines tiefen Steinschlages auf der Motorhaube zu kaufen.
Ich unterschrieb eine "verbindliche Bestellung", allerdings wurde meine Bedingung darin nicht vermerkt, was mir damals nicht bewusst war. Mit diesem Schriftstück hatte ich mich gebunden. Auf die Schadstelle wurde lediglich ein Farbtupfer gemacht, worüber ich mich ständig ärgere.
Auch wurde bei der ersten Inspektion in meiner Werkstatt da erst festgestellt, dass der PKW die damals aufgeführten Nebelscheinwerfer gar nicht besitzt.
Eine Vorsprache im Autohaus zwecks Preisnachlass verlief ergebnislos.
Kann ich vor Ablauf der 6 Monatsfrist noch Ansprüche gegenüber dem Autohaus geltent machen?

Vielen Dank.


Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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