Gewährleistung oder Rückgabe bei Motorschaden

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
baumwolle
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung oder Rückgabe bei Motorschaden

Hallo zusammen,


ich habe folgendes Problem. ich habe mir Mitte Mail einen gebrauchten Skoda Fabia Kombi gekauft und laut Händler war er tiptop. So für kurze Fahrten war auch alles in Ordnung. Nur bei der ersten Fahrt über 400km spielte die Bordmechanik kaputt und der Wagen gab komische Geräusche von sich bis er schließlich ganz stehen blieb. Da ich zu dem Zeitpunkt kein ADAC Mitglied war, kontaktierte ich den Händler, dass er den Wagen abholt. Dieser meinte nur, ich solle doch ein Tag warten und mich beim ADAC anmelden, damit die dann den Wagen abholen können under nicht runterfahren müsse. Dumm wie man war, machte man dies leider.
Irgendwann war dann auch der Wagen beim Händler. Nur man erfuhr nichts, es gab kein Rückruf oder sonst was. Aber der Wagen sei rundum wieder voll funktionsfähig. Tja, der Wagen stand jetzt auch mehr als 2 Wochen, also hörte man Anfangs auch keine Klackern mehr und die Anzeigen blinkten auch nichtmehr. Was aber nach einer Woche immer lauter wurde und sogar die Lautstärke eines Diesel überbot. So versuchte ich ich mehrfach den Händler um eine Reperatur zu bitten. Aber einmal war der Werkstatmeister nicht da, dann war wieder was andres. Nach gut 4 Wochen wars dann doch möglich. Und es wurden angeblich alle Ventile ausgetauscht. Fehlerprotokoll usw sollte per Post an mich gesandt werden. Kam aber nie an. Auch auf Nachfragen nicht. Seitdem fuhr das Auto auch relativ ruhig und gut.
Pünktlich zum Winter war dann auch die Batterie kaputt. Also fuhr ich zu ATU. Dort stelte man dann fest, dass einige Sicherungen an der Bordmechanik raus waren, der Keilriehmen fast durch war etc. So zahlte man mal eben 250,-EUR.
Die Bescherung kam dann an Wiehnachten. Ich wollte wieder 400km zu meinen Eltern fahren und blieb dann mit Motorschaden stehen. laut ADAC und den Skodahändler, zu welchem das Auto abgeschleppt werden musste, ist der Motor hinüber und es muss defintiv ein neuer rein. Was mir nun aber viel zu teuer ist. Weil der Motor über 5000 Euro woanders kosten würde und das Auto 6500 Euro gekostet hat. Und ich möchte nicht, dass der Händler nochmal was an dem Auto macht. Zumal er nach wieviel Anrufen jetzt sagt, dass seien nur Kleinigkeiten gewesen und er könne das so machen.

Gibt es denn hier die Möglichkeit, dass man das Auto einfach zurückgeben kann bzw vom Kaufvertrag zurücktritt ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es denn hier die Möglichkeit, dass man das Auto einfach zurückgeben kann bzw vom Kaufvertrag zurücktritt ? <hr size=1 noshade>


Hallo,

schwierig zu sagen. Seit Mai sind mehr als 6 Monate vergangen, so dass Sie in der Beweispflicht sind das der Mangel der letztendlich zum Motorschaden geführt hat bei Kauf vorhanden bzw. schon im Ansatz vorhanden war und dieser auch ein Sachmangel im Sinne § 434 BGB ist.

Dann wäre der Händler in der Pflicht nachzubessern.

Jetzt zu Ihrer Frage: Pro Sachmangel hat der Verkäufer 2mal die Möglichkeit nachzubessern. Erst dann gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen und Sie sind berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Ich hoffe mein Beitrag hat Ihnen geholfen,
DemIhm

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
baumwolle
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

erstmal Danke für die schnelle Antwort. Mir ist das leider mit den 6 Monaten klar. Was auch wirklich ärgerlich ist. Aber der Skodahändler und das ADAC meinte eben, dass sowas nicht in 6 Monaten kaputt gehen würde und es defintiv eine Gewährleistungssache ist.
Das Problem ist halt, ich möchte nicht, dass der Händler nochmal was an dem Auto macht. Zumal er zugibt bei den Reperaturen vorher "geschummelt" (O-Ton Händler) zu haben und uns eben nie ein Fehlerprotokoll von den Reperaturen zukam, obwohl mehrfach versprochen. So könnte es doch sein, dass der Motorschaden ja damit noch zusammenhängt. Da er ja sagt, er habe vorher gepfuscht.
Mittlerweile sagt er ja auch, dass es bei ihm kein Geld zurückgibt. Da er ja alles reparieren lässt.

Aber was ich am meisten vermisse, dass er von sich aus mal anbietet einen Mietwagen zu stellen. Da ich das letzte Mal schon ewig auf den Wagen warten musste und das ADAC eben nur 7 Tage einen wagen zur Verfügung stellt.
Beruflich kann ich halt nicht auf das Auto verzichten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

gern geschehen.
Ein Mietwagen steht Ihnen im Rahmen der Gewährleistung nicht zu.
Sie können nach 7 Tagen ja auch Bus und Bahn fahren, oder Sie mieten sich selbst einen Leihwagen für die weitere Reparaturdauer an.

Da es sich ja definitiv um eine Gewährleistungssache handelt, würde mich mal interessieren welcher Sachmangel in Ihrem Fall zu dem Motorschaden geführt hat.

Gruß
DemIhm

1x Hilfreiche Antwort

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