Gewährleistung ja oder nein ? Lohnt der Gang zum Anwalt?

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
trend2017
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung ja oder nein ? Lohnt der Gang zum Anwalt?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ich habe im November 2016 ein Auto gekauft. Im Internet und bei der Besichtigung erklärte mir der Händler, dass der Wagen top und ohne Mängel wäre. Ich habe zugesagt den Wagen zu kaufen. Er hat mir die Papiere mit gegeben, und ich habe 3800 € bezahlt. Den Kaufvertrag wollten wir machen, wenn ich das Auto abhole, da er mit seinem Laden mitten im Umbau war, was auch stimmte. Der Wagen wurde dann noch am selben Tag durch den Tüv gebracht.

Beim Abholen lag dann auch der Kaufvertrag vor. Doch plötzlich war nicht mehr von einem TOP-Auto die Rede sondern von einem Bastelerfahrung zum Ausschlachten. Das Fahrzeug ist ein V6, Bj 2003 mit 188.000 km Laufleistung

Darauf wollte ich mich natürlich nicht einlassen und wir haben uns darauf geeinigt, gegen eine zusätzliche Zahlung von 350€ ein Jahr Gewährleistung zu vereinbaren. Den entsprechenden Passus mit dem Bastelerfahrung wurde durchgestrichen und die Zahlung von 350€ wurde vermerkt.

Im Nachhinein sind nun mehrere Mängel aufgetaucht:

- Schlagen in der Lenkung
- Ventildeckeldichtung undicht
- zeitweise nicht funktionierender Blinkerhebel
- Klimaanlage trocknet nicht
- Heckklappendämpfer und Scheibenwischer hinten kaputt.

Zwsichenzeitlich ging auch noch die Motorleuchte an, und beim Auslesen des Fehlers wurde festgestellt, dass der Kat einen weg hat. Der Mann in der Markenwerkstatt wunderte sich dann darüber, dass der Wagen mit dem Fehler überhaupt durch den TÜV gekommen ist. Auch das Schlagen in der Lenkung sei nicht normal und eigentlich TÜV relevant

Kurz nach dem Kauf habe ich auch noch 500 € in neue Winterreifen investiert.

Ich habe seinerzeit mehrfach mit dem Händler telefoniert, und er hat mir versprochen zurück zu rufen und sich der Sache anzunehmen. Er sein in seinem Heimatland auf einer Beerdigung, wolle sich danach aber sofort melden. Hat er natürlich nicht gemacht. Ich habe ihn dann schriftlich aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Zurück kam ein Schreiben, dass alles Verschleiß sei, und dass der frische TÜV der Beweis sei, dass das Auto seinerzeit in Ordnung war.

Nun meine Fragen:

Lohnt es sich gegen den Händler vorzugehen? Wie würde wohl ein Gericht die Sache sehen? Schließlich ist an einem Auto alles irgendwo ein Verschleißteil. Und dass der TÜV-Prüfer evtl. geschmiert wurde, wird sich auch nicht nachweisen lassen.

Lohnt es sich also anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen? Oder wäre es vielleicht sinnvoller, das Auto mit Verlust zu verkaufen, weil die ganze Sache zu unsicher ist? Die Rechtsschutz will ich eigentlich nicht in Anspruch nehmen, da ich erst letztens einen größeren Fall hatte und ich nicht gekündigt werden will. Aber ich sehe auch nicht ein, dass ein Händler mit diesem Geschäftsgebahren durch kommt.

Wie seht Ihr die Sache?

Vielen Dank und liebe Grüße

Thomas

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von trend2017):
Das Fahrzeug ist ein V6, Bj 2003 mit 188.000 km Laufleistung



Zitat (von trend2017):
- Schlagen in der Lenkung
- Ventildeckeldichtung undicht
- zeitweise nicht funktionierender Blinkerhebel
- Klimaanlage trocknet nicht
- Heckklappendämpfer und Scheibenwischer hinten kaputt.



Bei einem 14 Jahre alten Auto mit fast 200.000km sehe ich persönlich bei diesen Mängeln wenig Chancen.

Bei dieser Laufleistung ist es halt nicht ungewöhnlich, dass mal ein Gelenk ausgeschlagen, eine Dichtung undicht ist,
die Klima nicht mehr funktioniert und der Blinker einen Wackler hat.
Über Heckklappendämpfer und Scheibenwischer brauchen wir glaube ich nicht diskutieren.


Zitat (von trend2017):
Oder wäre es vielleicht sinnvoller, das Auto mit Verlust zu verkaufen, weil die ganze Sache zu unsicher ist?



Und dann? Den nächsten V6 für 3-4000€ kaufen? Warum nicht reparieren?

In der Preisklasse wirst du immer mit Reparaturen rechnen müssen.
Eine Gewährleistung ist keine Funktionsgarantie bei der du nie mehr Geld investieren mußt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von trend2017):
beim Auslesen des Fehlers wurde festgestellt, dass der Kat einen weg hat.



Den Kat hatte ich ganz überlesen.

Aber auch hier gibt es schon einige Urteile.


Kommt es kurz nach dem Kauf zu solch einem Defekt, muss der Verkäufer nicht dafür aufkommen, weil es sich um normalen Verschleiß und nicht um einen Mangel beim Verkauf handelt. Auf entsprechende Urteile des Amtsgerichts Offenbach (Az.: 38 C 276/04 ) und des Landgerichts Darmstadt (Az.: 6 S 243/04) weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin. Selbst wenn TÜV und ASU erst kurz vor dem Verkauf abgenommen wurden, sei dies keine Garantie für einen noch lange funktionierenden Katalysator.

https://www.freenet.de/auto/neuheiten/urteil-defekter-altkat--normaler-verschleiss_216980_4717844.html


Zitat (von trend2017):
Ich habe im November 2016 ein Auto gekauft.



Wie war denn der ganze zeitliche Ablauf überhaupt? Wir haben jetzt ja schon fast Mai !?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Schließe mich charlyt4 an. Das sind alles mehr oder weniger Verschleißerscheinungen, mit denen man bei einem solch alten Auto rechnen muss. So ein Fahrzeug muss eben ständig instand gehalten werden, egal ob man es vom Händler kauft und egal wie lange es noch TÜV hat.

Ausnahmen davon wären z.B.:
- es wurden besondere Beschaffenheitsvereinbarungen getroffen (z.B. "Katalysator erneuert")
- es handelt sich nicht um normalen Verschleiß im Verhältnis zu Alter/Laufleistung (z.B. Getriebeschaden bei 50.000km)

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#4
 Von 
trend2017
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. Ich hatte mir schon so etwas gedacht. Ich hatte die Hoffnung, vielleicht etwas wegen dem Verhalten des Verkäufers machen zu können. Erst ohne Mängel, dann plötzlich Bastlerfahrzeug usw. Ich bin davon überzeugt, dass er die Schwächen kannte. Und dass er erst gesagt hat, er würde die Schäden beseitigen und jetzt nicht mehr.

Das Auto reparieren lohnt sich nicht für mich, da ich schon ein anderes Auto habe. Das Auto war eigentlich nur für den Übergang gedacht, bis ich was Neues habe und das Neue kam schneller als erwartet :-)

Problem ist jetzt natürlich, dass ich das mit diesen Schäden deutlich schlechter verkauft bekomme und einen wesentlich höheren Verlust einfahre, als erwartet.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von trend2017):
Ich hatte die Hoffnung, vielleicht etwas wegen dem Verhalten des Verkäufers machen zu können. Erst ohne Mängel, dann plötzlich Bastlerfahrzeug usw.


Naja die feine englische Art war es garantiert nicht, es grenzt aber schon an ein Wunder, dass ein solch altes Fahrzeug überhaupt an einen Endverbraucher verkauft wurde.
Normalerweise sind solche Autos nur noch für den Export.

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#6
 Von 
trend2017
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wobei es für den Händler ja kein Risiko ist, wenn sowieso alles als Verschleiß gewertet wird :-)

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

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Zitat (von trend2017):
Wobei es für den Händler ja kein Risiko ist, wenn sowieso alles als Verschleiß gewertet wird :-)



Bei einem Motor- oder Getriebeschaden z.B., könnte ein Gericht bei 180.000km auch zu einem anderen Ergebniss kommen und dann ist das Risiko ungleich größer.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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