Gewährleistung bei Reparatur

7. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
gekoe1950
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Reparatur

hallo liebes Forum,
ich habe meine Kamera zur Rep. gebracht. Es wurde ein KV erstellt (200,00 Euro). Ich willigte ein. Die Kamera wurde repariert.
Nach der Rep. holte ich die Kamera ab. Zu hause wollte ich sie gleich ausprobieren. Leider überhaupt keine Funktion mehr. Ich brachte das Gerät sofort zurück. Bei der Annahme sicherte man mir Gewährleistung zu. Heute fragte ich nach. Man sagte mir
ich bekäme mein Geld wieder zurück, da in der Zwischenzeit noch eine Platine defekt ging. Diese Rep. soll nochmals 150,00 Euro kosten.(insgesamt mit der ersten Rep. dann ca. 350,00 Euro).
Was kann ich dagegen tun? Auf die Frage, ob man das Gerät bevor man es dem Kd. aushändigt, überprüft hat bekam ich die
Antwort, die Kamera funktionierte einwandfrei.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG
gekoe1950

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Gewährleistung bei Reparatur erstreckt sich auf das jeweils ausgetauschte Teil, nicht jedoch auf den gebrauchten Rest.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gekoe1950
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gewährleistung bei Reparatur erstreckt sich auf das jeweils ausgetauschte Teil, nicht jedoch auf den gebrauchten Rest.


So, jetzt haben wir den Salat.
Nachdem ich mich durchgerungen habe, nochmals zu investieren, wurde die Hauptplatine der Kamera erneuert.(135,00 Euro)
Beim Abholen teilte man mir mit der Akku sei total leer, dadurch konnte ich die Funktion nicht überprüfen.
Zu Hause, neuen Akku eingesetzt, der selbe Fehler wie vor der Reparatur. Wieder zur Firma zurück, jetzt schiebt man die Schuld auf die Speicherkarte (die gleiche wie bei der Rep.), sie hätte wieder die Hauptplatine zerstört. Nun wollte ich das Altteil der Platine gerne sehen, jedoch ging man auf meine Bitte überhaupt nicht ein.
Was soll ich jetzt tun?????
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Köhler

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Von einem zum anderem schieben ist ein beliebter Scherz. Der Hardware-Hersteller sagt die Software ist schuld und der Software-Hersteller die Hardware ist Mist. Ich repariere Elektronik deshalb lieber selbst oder entsorge die.

Es wird sich ja Hausfinden lassen ob es die gleiche Platine ist, also die Hauptplatine die jetzt Schrott ist, auf diese besteht Gewährleistung. Ist eine noch nicht getauschte Platine betroffen zahlen womöglich Sie selbst. War die Speicherkarte denn bei der Reparatur bei Ihnen. Ich habe noch nie davon gehört das eine SD-Karte Platinen zerstört

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gekoe1950
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hanfiey,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Speicherkarte war mit in der Reparatur. Es handelt sich nicht um eine SD-Karte, sondern um
eine CompactFlash-Karte. Es wurden bei den Reparaturen der Kartenschacht (kein Erfolg) und die Hauptplatine (auch kein Erfolg) erneuert. Jedes mal hieß es: Kamera auf alle Funktionen nach der Reparatur getestet. Jedes mal der selbe Fehler mit Speicherkarte keine Funktion,ohne Karte zeigt Display an, dass Karte fehlt. Warum bekomme ich nicht die alte Hauptplatine? Es ist nirgendwo vermerkt, dass es sich um Austauschteile handelt.
Bringt es etwas, wenn ich die Kamera abhole und sie in einer neutralen Werkstatt überprüfen lasse. Brauche ich dafür einen Anwalt?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard köhler

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.305 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen