Gewährleistung auf Reparatur in der KFZ-Werkstatt?

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
kidchino123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung auf Reparatur in der KFZ-Werkstatt?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. einer Reparatur in einer Lackiererei/ Werkstatt. Vor 23 Monaten hatte ich mein Auto dort zu 80% lackieren lassen, weil jemand es zerkratzt hatte. Das lief damals über die Versicherung. Nun bemerkte ich vor einer Woche Rost am Kotflügel und zur Lackiererei. Die geben laut Homepage 2 Jahre Garantie auf die Arbeiten.
Die meinten dort, dass damals wohl schlampig gearbeitet wurde und haben den Schaden ein paar Tage später ausgebessert, sprich Rost entfernt und neu lackiert. Unter am Kotflügel ist nun ein scharfkantiges Loch (sieht man von außen nicht), was beim Rosten und Rostentfernen entstanden ist. Da herum haben sie dann lackiert. Ich habe dann ein Foto gemacht und es der Werkstatt geschickt und gesagt, dass es doch so nicht in Ordnung sei mit dem Loch und es ja bald wieder rosten würden.
Gefühlt haben die die quick&dirty Methode genutzt, so kurz vor Ablauf der Garantiefrist.
Nach einem Tag ist dort ein erstes kleines Stück abgesprungen und ich denke, dass das dann wieder perfekter Nährboden für Rost ist.

Heute dann wieder hingefahren. Er meinte: „Alles gut so" und ich solle in vier Wochen wiederkommen, falls es rosten würde. Ich meinte aber: „Dass es doch so nicht in Ordnung sei. Ich hatte doch vor zwei Jahren auch kein Loch im Kotflügel und hätten Sie es damals richtig gemacht, hätte ich auch jetzt keins." Er meinte: „Ja das stimmt, aber was soll ich jetzt machen. Der Rost hat es ja einfach weggefressen." Dann meinte ich, dass ich bitte eine Bescheinigung über die Arbeiten (die ja kostenlos waren) hätte, damit ich auch etwas in der Hand hab, wenn ich in vier Wochen wiederkommen würde. Er meinte, sowas hätte noch nie einer verlangt und sowas würde es gar nicht geben, weil es ja keinen Auftrag gab und nur intern bearbeitet wurde. Und ich bekomme ja jetzt keine neue Garantie auf die Arbeiten. Darauf ich: „Wie soll ich denn in vier Wochen beweisen, dass ich hier war (wenn dann ja insgesamt die 2 Jahre Garantie vorbei sind)." Er meinte, nur da könnte ich ihm ja vertrauen.

Nun meine Frage: Steht mich nicht wirklich eine Bestätigung zu, dass jemand an meinem Auto gearbeitet hat? Dass ich keine neue Garantie bekomme ist klar, aber gibt’s keine Gewährleistung auf die Ausbesserung, die ja in meinen Augen schon echt nicht so lange hält.

Vielen Dank und sorry, für den zu lang geschriebenen Sachverhalt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kidchino123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag: Die Versicherung, über die es einst lief, gibt 5 Jahre Garantie auf die Arbeiten. Daher wäre ja auch eine Bescheinigung der Mängelbeseitigung nett.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von kidchino123):
Die Versicherung, über die es einst lief, gibt 5 Jahre Garantie auf die Arbeiten.

Dann sollte man der Versicherung melden das da ein Garantiefall vorliegt ...?


Wie lauten denn die Garantiebedingungen?



Zitat (von kidchino123):
Gefühlt haben die die quick&dirty Methode genutzt

Man müsste mal verifizieren, ob das "Stand der Technik" wäre.
Der Schilderung nach habe ich da arge Zweifel ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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