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Gewährleistung - Reparaturdauer

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Gewährleistung - Reparaturdauer

Hallo, habe hier leider nichts über die zumutbare Dauer
einer Reparatur gefunden. Daher hier also meine Frage,
für deren Beantwortung ich Euch dankbar wäre ;-)

Bei einem Fachhändler wird ein gebrauchter Mofaroller (also ein 50er Motorroller, deren Leistung per Drosselsatz auf 25er Niveau reduziert ist) gekauft. Der Händler weisst beim Kauf darauf hin, das z.Z. keine Drossel eingebaut sei, er das aber kostenlos für uns erledige.
Zwei Wochen nach Übergabe des Fahrzeuges blieb selbiges defekt liegen. Ursache laut Fachhändler Kolbenfresser. Nach längerem telefonischen Hin und Her, bei dem wir als Halter den "schwarzen Peter" als Verursacher haben sollten, stellte sich dann folgendes heraus:
Bedingt durch zu grosse Hitze hat sich der Öltank so verzogen, das der Kolbenfresser entstand! Als Ursache für die Hitze scheint u.E. die Drossel massgeblich. Der Fachhändler versuchte einen Konstruktionsfehler beim Hersteller zuzuordnen, dies wurde abgewiesen...

Inzwischen ist der Mofaroller 24 Tage bei dem Fachhändler. Angeblich würde sich die Teilelieferung hinauszögern. Nachfrage bei 4 Fachwerkstätten ergab, das in der Regel nach ca. 4 Tagen Ersatzteile vorhanden sein müßten.

Wir wollen nun eine Fristsetzung per Einschreiben zustellen.
1. Ist das ratsam oder sollten wir anders vorgehen?
2. Welche Frist wäre angebracht?

Vielen Dank für Eure Mühe!
Forbi


von forbi am 16.09.2004 22:32
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Gewährleistung - Reparaturdauer
Fristsetzung unbedingt erforderlich.....

7 Tage halte ich für angemessen

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."


von krull14 am 17.09.2004 14:01
Status: Unsterblich (1035 Beiträge)
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