Gewährleistung KFZ- Kauf beim Händler

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sandy151
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung KFZ- Kauf beim Händler

Hallo,

folgender fiktiver Fall tritt auf:

Frau M. kauft bei einem KFZ- Händler ein Auto im Wert von 3800,00 €. Der eigentliche Wert des Fahrzeuges beträgt allerdings im Vergleich mehr, lt. Liste ca. 5000 € und es war ein echtes Schnäppchen. Nach 3 Monaten bemerkt Frau M., dass mit dem KFZ etwas nicht stimmt und das die Motorkontrollleuchte immer mal wieder aufleuchtet. In der nahe gelegenen Werkstatt lässt sie das KFZ untersuchen und die Werkstatt stellt einen beginnenden Motorschaden fest, der nur mit einem Austausch des Motors behoben werden kann. Frau M. lässt nichts an dem Auto reparieren und wendet sich sofort an den KFZ- Händler, bei dem sie den Wagen erworben hatte und teilt mit, dass die Reparatur ca. 3000 € kosten würde. Dieser erklärt sich bereit, den Wagen abzuholen, um ihn in der Werkstatt seines Vertrauens noch einmal kontrollieren zu lassen.

Vom Tage des 1. Telefonats, bis zur Abholung des Wagens vergingen 5 Tage, an denen Frau M. nicht mit dem Wagen fahren dürfte, um weitere Schäden zu vermeiden.

Nachdem der Händler den Wagen abgeholt hatte, meldete er sich 3 Tage später und teilte Frau M. mit, dass wohl tatsächlich ein Motorschaden vorhanden wäre und er nun nach einem Austauschmotor Ausschau halten will.

Weitere 3 Tage später teilt der Händler Frau M. mit, dass er keinen Motor finden würde, da dieser so selten wäre. Frau M. hingegen hatte sich schon im Internet schlau gemacht und dem Händler dann ein paar passende Anzeigen mit Motoren, die auch Garantie hatten, zugesendet.

Nach einigen Tagen, jetzt waren schon ca. 1,5 Wochen seit Abholung vergangen, bekam Frau M. einen Anruf vom Bruder des Händlers. Dieser teilte Frau M. freudig mit, dass er ein anderes Fahrzeug für sie hätte. Das Fahrzeug von Frau M. war BJ. 2008, ein Mittelklassewagen mit viel Sonderausstattung und knapp 139.000 km Laufleistung, das Austauschfahrzeug ein Kleinwagen, BJ 2006 mit knapp 158.000 km Laufleistung. Frau M. schmunzelte und lehnte dankend ab und verlangte die Reparatur ihres Fahrzeugs. Der Bruder des Händlers sagte daraufhin, dass seinem Bruder, dem Händler, die Angelegenheit zu unsicher wäre und er keinen Motor einbauen lassen möchte, da er den Motorhändlern nicht vertrauen würde.

Einen Tag später erhielt Frau M. einen Anruf vom Händler, dass er den Kaufvertrag rückabwickeln möchte und Frau M. den Kaufpreis erstatten möchte. Er bietet ihr die 3800,00 € an. Frau M. möchte jedoch lieber ihr Auto wiederhaben oder aber den Kaufpreis und eine Erstattung ihrer Kosten, denn sie bekam vom Händler nicht mal einen Leihwagen und ist nun schon 3 Wochen ohne KFZ, darüber hinaus müsste sie sich ein neues KFZ suchen und hätte Fahrtkosten, sowie erneute Anmeldekosten.

Der Händler beruft sich darauf, dass die Reparatur, welche ca. 2200 - 2500 € kosten würde, nicht im Verhältnis zu dem Wert des Fahrzeuges stehen würden. Laut Liste ist das Fahrzeug im heilen Zustand jedoch gut 5000 - 5500 € wert.

Ab wann werden die Reparaturkosten für den Händler unzumutbar?

Was kann Frau M. noch tun, damit sie ihr KFZ heile zurück bekommt?

Wie sehen Frau M.'s Rechte nun aus?

LG





-- Editier von Sandy151 am 17.07.2017 15:53

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sandy151):
Laut Liste ist das Fahrzeug im heilen Zustand jedoch gut 5000 - 5500 € wert.

Ja, aber nicht mit schleichendem Motorschaden. Der schlechte Zustand des Motors wurde hier wohl im der Preisfindung berücksichtigt?



Zitat (von Sandy151):
Der Bruder des Händlers sagte daraufhin,

Ich würde diesbezüglich nur mit dem Verkäufer diskutieren.



Ich an Deiner Stelle würde ein Einschreiben senden, mit Fristssetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zur Übergabe des reparierten Kfz.

Dann würde ich mal abwarten was der Verkäufer schreibt / macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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