Gewährleistung: 14 Tagefrist fruchtlos verstrichen

9. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
fragender2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung: 14 Tagefrist fruchtlos verstrichen

Hallo,
A hat einen Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Händler gekauft. 4 Wochen danach stellt sich heraus, dass der Wagen massiv Öl verbraucht/verbrennt.

Nach langem hin und her mit dem Verkäufer hat A diesem nun schriftlich eine Frist von 14 Tagen gesetzt, diesen Mangel zu beheben.

Was ist, wenn der Verkäufer diese Frist fruchtlos verstreichen lässt?

Kann A dann den Wagen in einer Fachwerkstatt reparieren lassen und die Kosten vom Verkäufer zurückverlangen?

Oder muss vorher ein Gutachter bestellt werden, bzw. kann dieses Gutachten die ausführende Werkstatt erstellen?

Danke für Rat und Grüße




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-- Editiert fragender2015 am 09.10.2014 10:22

-- Editiert fragender2015 am 09.10.2014 10:34

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

erstmal zwei Fragen dazu!

Die wichtigste, was für eine KM Laufleisstung hat denn das Auto schon hinter sich?

Die andere, wie wurde denn die Frist gesetzt, schon via Einschreiben oder?


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#2
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Guten Morgen,

was verstehst du unter "massiven" Ölverbrauch?

Ist dir etwas darüber bekannt, dass vor deinem Kauf etwas am Motor/Zylinderkopfdichtung repariert wurde?

Gruß
ice

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#3
 Von 
fragender2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Laufleistung bei Kauf: 123.000, EZ: 2003
Fristsetzung per Einschreiben und Fax.


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#4
 Von 
fragender2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Massiv heißt, dass der Wagen ca. 1,5 bis 2,0 Liter Öl auf 1.000 Kilometer verbrennt (also nicht verliert).

Anscheinend unterscheiden die Gerichte zwischen Ölverlust (Verschleiß) und Ölverbrauch (Mangel).

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Also das Einschreiben war schonmal gut, somit gilt es auch als zugestellt.

Die Frage wieviel Öl das ist, ist auch berechtigt.

Bedenke, Gerichte haben schon entschieden 1L Ölverbrauch wäre akzeptabel, auch bei neueren Autos, dann kann das bei deiner Lauffleistung auch schon etwas mehr sein...

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#6
 Von 
fragender2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber es gibt aber auch folgendes Urteil: http://www.ra-kotz.de/fahrzeugkauf_erhoehter_oelverbrauch.htm




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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Bedenke, das Fahrzeug aus dem Urteil hatte gerade mal die hälfte der Lauffleisstung deines Fahrzeugs!

Zwischen 120TKM und 150TKM sehen manche Gerichte einen Motor auch schon generell als verschlissen an...

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