Gewährl. nach erfolgloser Reparatur vom Hersteller

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
SimonSouth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährl. nach erfolgloser Reparatur vom Hersteller

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe mich jetzt schon stundenlang durch diverse Gesetzestexte gewühlt.

Leider ohne den gewünschten Erfolg. Deshalb schildere ich mein Problem jetzt mal hier.

Mein im Laden gekaufter LED-TV wies starke Ausleuchtungsprobleme auf. Laut Hersteller sei das bauartbedingt. Mit der Aussage habe ich mich nicht abspeisen lassen wollen. Hab mich dann aber nicht erst an den Händler sondern gleich an den Hersteller gewandt. Die haben das Gerät durch einen Servicepartner abholen lassen und ein neues Display verbaut. Bis dahin alles super.

Als das Gerät dann zurückkam, war das Clouding (so nennt man diese Ausleuchtungsprobleme) noch viel viel schlimmer. Der Hersteller und der Servicepartner sagen nun, da das Pannel bereits einmal getauscht wurde, soll ich mich mit dem Händler in Verbindung setzen und mit ihm die weiteren Schritte besprechen.

Der Händler stellt sich aber komplett quer. Seine Aussage: "Wenn die das Gerät nicht repariert bekommen ist das ja nicht mein Problem..."

Muss der Händler in so einem Fall noch im Rahmen der Gewährleistung nachbessern, oder ist er da raus?

Bin froh über jede hilfreiche Antwort, mit der ich irgendwie Händler oder Hersteller ein wenig Druck machen könnte.

Andernfalls werde ich mal meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen müssen.

Viele Grüße
Daniel

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
SimonSouth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Hier scheint der Händler jedoch zu Unrecht jede Gewährleistungspflicht von sich zu weisen.


Also bist Du der Ansicht, dass der Händler irgendwie tätig werden müsste?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
man038
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich sehe bei der Inanspruchnahme der Gewährleistung zwei Probleme:

Das Panelwurde vom Hersteller getauscht - der Händler könnte nun argumentieren, daß er dieses Gerät gar nicht verkauft hat und für den Tauch nichts kann. Es wäre besser gewesen sich gleich n den Händler zu wenden.

Die zweite Baustelle wäre , ob die ungleichmäßige Ausleuchtung wirklich einen Mangel im Sinne des Gesetzes darstellt, oder nur eine übliche technische Eigenschaft ist, die der Käufer nicht anders erwarten konnte.

Das liegt letztlich an der Tagesform des Richters. Ein Prozessrisiko besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Also bist Du der Ansicht, dass der Händler irgendwie tätig werden müsste?

Wann wurde das Gerät gekauft?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SimonSouth
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Gerät wurde im Oktober letzten Jahres gekauft, und seit Anfang November bin ich im Kontakt mit dem Service vom Hersteller...

Ich hab's auch gestern endlich geschafft, den Händler davon zu überzeugen, doch tätig zu werden. Ich soll das Gerät jetzt vorbeibringen, bekomme ein Leihgerät, und er schickt meins dann direkt ein. Immerhin ein erster Schritt.

Zu den Ausleuchtungsproblemen im Allgemeinen. Dass es sich hier um ein bauartbedinges Problem handelt mag ja sein. Es kann jedoch nicht sein, dass nach einem Austausch des Displays das Problem DEUTLICH schlimmer ist. Ganz überspitzt gesagt sehe ich momentan beim Schauen von Star Trek nicht nur eine Milchstraße, sondern 3-4. Und das ist aus meiner Sicht schon ein Sachmangel.

Aber ich warte jetzt erst einmal ab, was der Hersteller sagt, wenn die das Gerät vor Ort haben.

-- Editiert SimonSouth am 12.01.2012 10:25

0x Hilfreiche Antwort


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