Gewährleistungspflicht bei Autoverkauf mit Standardvertrag? Rechte bei Mängel?
Nach Übergabe des Autos (privat-privat) und Erhalt des Kaufpreises mit Standard-Kaufvertrag "Das KFZ wird wie besichtigt und probegefahren - unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung (soweit dies gesetzlich zuläßig ist) verkauft", mit Vereinbarung KFZ unverzüglich umzumelden, beklagt der Käufer Mängel am nächsten Tag am PKW und möchte eine WANDLUNG des Vertrages erreichen. Der Käufer verweigert mündlich, das KFZ bei der Zulassungsstelle umzumelden.
Fragen:
1.) Ist es allg. rechtlich möglich bei Standard-Kaufverträgen von privat zu privat s.o. auf "verstecke Mängel" zu berufen oder gelten nur die Ausnahmen "argistige Täuschung" und "zugesicherte Eigenschaften"?
2.) Kann sich der Käufer auf versteckte Mängel berufen, wenn dem Verkäufer keine bekannt waren zum Zeitpunkt des Verkaufs und dies mündlich auch durch eine KFZ-Werkstatt bestätigt wurde?
3.) Ist der Käufer verpflichtet lt. Kaufvertrag das KFZ bei der Zulassungsstelle umzumelden?
4.) Muß der Verkäufer eine WANDLUNG des Vertrages akzeptieren nach der angeblichen Feststellung von versteckten Mängeln oder gibt auch das Recht des Verkäufers auf Minderung oder Reparaturversuche?
Vielen Dank für Ihre kompetente Stellungnahmen!
MfG
von Becker am 20.02.2002 12:40
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