Hallo!Habe am 10.01.2002 ein Opel mit einer Laufleistung von 65.000km beim Opelhändler gekauft. Nun Heute am 3.3.2003
ist die Wasserpumpe,Schwingungsdämpfer,Kühlkmpressor und Umlenkrolle ,meiner Meinung nach Wartungsfreie Bauteile,kaputt.
Nun soll ich die Reparaturkosten von 1300,-€ tragen.Habe ich nach
dem neuen Gewährleistungsansprüchen vom 1.1.2002 Anspruch auf Beseitigung der Schäden vom Opelhändler?
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Gewährleistung Hilfe bitte schnell
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zu unterscheiden ist hier zwischen einer eventuellen Gebrauchtwagengarantie und der gesetzlichen Gewährleistung.
Eine Gebrauchtwagengarantie erwähnst Du nicht und außerdem werden die in der Regel auf ein Jahr befristet - von so einer Garantie sind aber meistens Schäden an Wasserpumpe etc. abgedeckt.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Der Händler kann die Frist aber auf ein Jahr beschränken. Hat er das getan, trifft ihn keine Gewährleistung mehr.
Hat er die Frist nicht beschränkt, haftet er auch jetzt noch. Allerdings gilt nur in den ersten 6 Monaten, dass er Dir nachweisen muss, dass der Mangel erst nach dem Vertragsschluss entstanden ist.
Umgekehrt heißt das, dass Du dem Verkäufer nun - da die 6 Monate schon vorbei sind - nachweisen musst, dass die entsprechenden Teile schon beim Kauf defekt waren und sich der Defekt erst jetzt bemerkbar gemacht hat.
Das kann schwer werden. Vielleicht ist ja im Rahmen der Kullanz noch etwas am Preis zu machen.
Viel Erfolg
MCNeubert
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