>Gewährleistungspflicht privater Verkäufer
Eigentlich gibt es ja inhaltsverzeichnisse.
Aber ich mach mir mal die mühe:
Einmal: Seite 82
Zitat aus dem erwähnten Buch:
>>
Irrtum: "wenn ich bei meinem privaten ebay-verkauf die gewährleistung ausschließe, muss ich für mängel der ware nicht mehr haften."
Richtig:
richtig: "ein haftungsausschluss für arglistig verschwiegene mängel und für garantierte eigenschaften der ebay-ware ist nicht möglich."
<<
Und zwei mal:
Einmal: Seite 79
>>
Irrtum: "die standard-haftungsausschlussklausel für gebrauchtartikel ist wegen "des neuen eu-rechts" notwendig geworden."
Richtig:"die standard-haftungsausschlussklausel bei ebay-auktionen ist juristischer unsinn."
<<
Ergo die klausel hat hin oder her keinen sinn und wirkt sich auf nichts aus. Weiter kann man selbst lesen.
Heist in der Auktion beschriebene eigenschaften müssen vorhanden sein, und dürfen nicht verschwiegen werden das ist richtig. Aber für alles andere pech. Zumindest lese ich das so.
-- Editiert von gam am 31.10.2005 10:01:00
von GAm am 31.10.2005 09:58
Status: Stift (51 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden