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Gewährleistung und Folgekosten

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Gewährleistung und Folgekosten

Hallo,

bei einem Fachhändler für KFZ-Ersatzteile habe ich eine Feder für einen Stossfänger und weitere Ersatzteile gekauft. Diese Feder habe ich in einer Fachwerkstatt einbauen lassen, Rechnungen bzw Quittungen sind vorhanden. Nach knapp 4 Monaten wurde bei der neuen Feder ein Bruch festgestellt. Der Fachhändler erkennt die Gewährleistungspflicht soweit an, dass er eine neue Feder liefern wird. Die Folgekosten, die durch eine erneute Montage in der Werkstatt entstehen und nur durch diese defekte Feder verursacht sind erkennt er jedoch nicht an und beschränkt die Gewährleistung nur auf das Material. Muss ich die Reparaturkosten nun selbst tragen oder ist der Händler im Rahmen der Gewährleistung in der Pflicht?

Vielen Dank

-- Editiert am 11.07.2011 12:16


von Ing am 11.07.2011 12:07
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Gewährleistung und Folgekosten
Der Fachhändler [ will eine ] neue Feder liefern. Die Folgekosten, die durch eine erneute Montage in der Werkstatt entstehen ... erkennt er jedoch nicht an und beschränkt die Gewährleistung nur auf das Material.

Vor einem Monat hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß die deutsche Rechtslage, wonach der Verkäufer die mängelverursachten Austausch-Folgekosten nicht zu tragen hat, mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften im Widerspruch stünde. ( Und eine vertragliche Beschränkung der Gewährleistungspflicht NUR auf Materialersatz wäre als verbraucherbenachteiligende Abweichung von gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften demnach unzulässig. )

Siehe z.B. hier:
http://www.heise.de/resale/meldung/EuGH-staerkt-Verbraucherrechte-bei-Gewaehrleistungsanspruechen-1262145.html

Der Verkäufer Deiner mangelhaften Feder haftet Dir a) auf Lieferung einer mängelfreien Feder und b) auf Erstattung der Kosten für den Ausbau der defekten, und Einbau der neuen Feder. Abweichende AGB-Klauseln wären unwirksam.

M.


von Mirk am 11.07.2011 14:17
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>Gewährleistung und Folgekosten
Vielen Dank für die Info die ich, in der Hoffnung das der Händler eine Klage vermeiden möchte, ihm zukommenlassen werde.

Vielen Dank & viele Grüße


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von Ing am 11.07.2011 14:35
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Gewährleistung und Folgekosten
quote:
Vor einem Monat hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß die deutsche Rechtslage, wonach der Verkäufer die mängelverursachten Austausch-Folgekosten nicht zu tragen hat, mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften im Widerspruch stünde.

Das lese ich so schon seit Jahren so aus dem § 437 BGB ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 11.07.2011 23:32
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Gewährleistung und Folgekosten
quote:


Das lese ich so schon seit Jahren so aus dem § 437 BGB ...


Auch aus dem § 439 BGB?

Haben sie das auch gelesen:


BGH, Urteil vom 15. 7. 2008 - VIII ZR 211/ 07; LG Osnabrück


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von Dieter25 am 12.07.2011 10:46
Status: Unsterblich (2206 Beiträge)
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>Gewährleistung und Folgekosten
quote:
Das lese ich so schon seit Jahren so aus dem § 437 BGB ...


Es geht um die Vorschrift des § 439 BGB: nämlich ob diese deutsche Vorschrift so auszulegen ist, daß mit "Ersatzlieferung" auch der Ausbau von alten, und die Neuverlegung der gelieferten mängelfreien Fliesen gemeint sei.

( Und falls ja: ob diese Art der Nacherfüllung nicht nur dann berechtigterweise verweigert werden dürfe, wenn ihre Kosten nicht in einem zumutbaren Verhältnis zu den Kosten einer möglichen Nacherfüllungsalternative "Reparatur" stehen, sondern ob eine Verweigerungsberechtigung auch dann besteht, wenn die Nacherfüllungsaufwendungen in keinem zumutbaren Verhältnis "zum Wert der Sache selbst" stehen, d.h. ABSOLUT unverhältnismäßig sind. Das wollte das deutsche Gericht für den Fall annehmen, daß die Ausbau- und Neueinbau-Kosten den Wert der als Ersatz gelieferten mängelfreien Sache um mehr als 150% übersteigen würden. )

M.


von Mirk am 12.07.2011 14:00
Status: Tao (5245 Beiträge)
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