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Gewährleistung nach Autoreparatur

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Gewährleistung nach Autoreparatur

In 11/2003 wurden Bremsscheiben+Bremsklötzer erneuert. Da bereits kurz danach wieder Quietschen auftrat, besserte die Werkstatt in 12/2003 nach (ist auf der Rg. vermerkt). Nach kurzer Zeit trat das Problem wieder auf, aber wir konnten ja nicht aller 4 Wochen dort auf der Matte stehen. Außerdem hieß es schon bei der ersten Nachbesserung: bei Renault ist das eben so. Wir gewöhnten uns an das Quietschen und ärgerten uns jedesmal darüber.
In 3/2005 bei einer anderen Autowerkstatt wurden zufällig die Bremsen mit angesehen und der Hinweis lautete: Die Bremsscheiben sehen nicht gut aus, sollten ersetzt werden. Der Mitarbeiter wollte gar nicht glauben, daß die Scheiben vor 1 J. und 4 Mon. erst erneuert wurden.
Wenn ich richtig informiert bin, kann ich meine Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegenüber der ersten Autowerkstatt vergessen. Hauptsache, das Teil hält 6 Monate, danach muß der Kunde beweisen, daß das Problem schon vorhanden war - und das kann er nicht.
Muß ich nun jährlich über 300 Euro für Bremsscheiben ausgeben oder gibt es noch eine andere Lösung?




von Roberta1 am 30.03.2005 23:58
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>Gewährleistung nach Autoreparatur
Hallo

Das Landgericht Frankfurt hat vor 1 oder 2 Tage einen Werkstatt verurteilt 900,00 € oder (9900 € ?) an einer Kunde zurück zuzahlen die er bezahlt hat für Nachbesserung nach
Mangelbeseitigung.

Das Urteil hat wichtige Bedutung für Sachmängelhaftung bze. Nachbesserungsansprüche gegenüber Werkstätten.

Habe ich in die Nachrichten gehört.

MfG

-- Editiert von Audio am 07.04.2005 08:02:21


von guest123-204 am 07.04.2005 07:52
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