Moin,
folgende Frage: Ich bin im festen Angestellten Verhältnis und mache meine Steuererklärung von jeher selbst. Aufgrund hoher Pendelei ist dies auch relativ ergiebig. Nun stellt sich bei mir die Situation ein, dass nebenbei eine Betriebsübernahme möglich wäre, welche ich gerne als GmbH mit noch 2 Gesellschaftern übernehmen würde.
Nun die Frage, wie wirkt sich das steuerlich aus? Kann ich weiterhin die Einkommenssteuer wie gehabt im Februar machen und meine Erstattung kassieren? Das Geschäftsjahr der GmbH endet ja in der Regel am 30.06. Die GmbH wird in den ersten Jahren eine schwarze null werden im besten. Falle.
Ich würde das nur gerne strikt trennen.
Danke schonmal,
Gruß
Markus
Getrennte Steuererklärungen bei selbst/nichtselbstst.bEinkünften
23. November 2015
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Frage vom 23. November 2015 | 08:17
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 97x hilfreich)
Getrennte Steuererklärungen bei selbst/nichtselbstst.bEinkünften
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#1
Antwort vom 23. November 2015 | 09:11
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt und hat mit der persönlichen Einkommensteuer erstmal wenig zu tun.
Erklärungspflichtig i.R.d. Einkommensteuer wären Einnahmen aus dem Betrieb der GmbH, so z.B. Arbeitslohn.
#2
Antwort vom 23. November 2015 | 09:27
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 97x hilfreich)
Ok, Danke dir. Bedeutet aber, solange die GmbH nichts abwirft, muss ich auch nichts angeben? Und die Zinsbelastung für GmbH interne Kredite bleibt auch in der GmbH?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 23. November 2015 | 11:24
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Alle rein die GmbH betreffenden Sachverhalte bleiben auch dort. Die GmbH muss in ihrer Gewinnermittlung Einnahmen und Ausgaben erklären. Nur sobald Gelder an den Privatmann fließen, wird es bei ihm steuerlich interessant.
Und jetzt?
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