Geteiltes bzw.alleiniges Sorgerecht

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Stefan2805
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geteiltes bzw.alleiniges Sorgerecht

Hallo
Mein Name ist Stefan und ich schreibe hier jetzt weil ich Rat brauche. ...

Kurz zur Geschichte
Ich habe einen Sohn mit knapp drei Jahren. ... dieser wurde mir jetzt über ein Jahr entzogen..... Ich hatte meine damalige Freundin mit der ich zusammen gewohnt habe aus der Wohnung geworfen nachdem ich so einige Dinge herausgefunden habe (Näheres möchte ich dazu nicht sagen, war nicht so schön zu sehen).... leider musste ich zu diesem Zeitpunkt meinem Sohn mitgehen lassen da Vaterschaftsanerkennung noch nicht unterschrieben war , weil sie zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet war und dies somit erst geklärt (Gericht,DNA TEST usw) werden musste..... mittlerweile ist diese unterschrieben..... nun ist es so das Sie wieder aufgetaucht ist, Ich mich lange wehren konnte aber schließlich doch wieder was mir ihr angefangen habe. Dies ist aber auch schon wieder vorbei. ... momentan wohne Ich noch bei Ihr aber es ist so das ich soviel es geht nicht da sein soll. ... woran ich mich auch halte da es ja ihre Wohnung ist und auf die schnelle leider nichts zu finden ist.....sie sagt der kleine braucht seinen Vater aber im moment darf ich keine zehn min. mit meinem Sonnenschein mal schnell zur Tankstelle gehen...... mein Sohn. und ich hatten vor der ersten Trennung schon ein sehr inniges verhältnis und haben es heute auch wieder, er ist bitterlich am weinen wenn ich die Wohnung verlasse.... fragt mich oft ob ich wieder komme oder da bleibe was mir persönlich immer wieder das Herz zerreisst.... auf die Frage hin ob ich das Vereinte Sorgerecht bekomme heißt es nur ......NEIN. ....fakt ist sie möchte nach Berlin gehen und wird mir den kleinen wieder nehmen ......Fakt ist auch das sie schon drei Kinder hatte bevor der kleine kam wovon ich anfangs nichts wusste , war auch nicht Dad Problem gewesen ist aber jedes Kind ist von einem anderen Mann und keines der Kinder lebt bei Ihr.... von zweien hat sie Sorgerecht abgegeben und der dritte lebt bei seinen Vater und möchte seit einiger Zeit keinen Kontakt mehr zu Ihr. .......

...... meine Frage ist daher

wie stehen die Chancen zumindest das geteilte Sorgerecht zu bekommen ? Wenn nicht sogar das alleinige?

Wie kann ich verhindern das sie meinem Zwerg nach Berlin mit nimmt (sind momentan in München zuhause) und ich vermutlich den kleinen nur hin und wieder sehe oder gar nicht mehr ?


Ich hoffe ihr könnt mir da bissel weiter helfen....

Gruß
Stefan

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Du bist der leibliche Vater des Kindes. Deshalb wirst du das gemeinsame Sorgerecht vermutlich erhalten, wenn du das gerichtlich einforderst. Außerdem könntest du eine Umgangsregelung gerichtlich festlegen lassen. Das sollte auch durchgehen.

Wenn die Kindesmutter vor hat, von München nach Berlin zu ziehen, und damit den regelmäßigen Umgang mit deinem Sohn massiv erschwert oder sogar gänzlich vereitelt, dann könntest du das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Ob du das erhältst ist aber fraglich.

Das Gericht wird fragen, wo das Kind besser "aufgehoben" ist ... In vielen Fällen erhalten da die Kindesmütter den Zuschlag.

Ansonsten könntest du die Mutter für die Kosten des erschwerten Umgangs haftbar machen. Aber erstens hilft das auch nicht viel, wenn du jedes zweite Wochenende 1.500 km reisen musst und zweitens - lass mich raten - dürfte die Kindesmutter kein Geld haben.

Bleibt die Möglichkeit, dass du selbst auch nach Berlin ziehst. Ob das für einen Münchner eine Option sein könnte, kann ich nicht sagen. Aber da garantiert eben auch niemand, dass die Kindesmutter dort lange wohnen bleibt. Bei vier Kindern von vier Vätern habe ich schon Zweifel an der Beständigkeit der Dame ... wenn ich das mal so lax anmerken darf.

Soweit zu deinen Fragen. Ein paar Anmerkungen möchte ich aber doch noch ungefragt hinzufügen:

Zitat (von Stefan2805):
mein Sohn. und ich hatten vor der ersten Trennung schon ein sehr inniges verhältnis und haben es heute auch wieder, er ist bitterlich am weinen wenn ich die Wohnung verlasse....


So leicht gerät ein kleines Kind zwischen die Mahlsteine der Erwachsenen ...

Zitat (von Stefan2805):
momentan wohne Ich noch bei Ihr aber es ist so das ich soviel es geht nicht da sein soll. ... woran ich mich auch halte da es ja ihre Wohnung ist und auf die schnelle leider nichts zu finden ist.....


Das ist ja wirklich eine spaßige Wohnsituation. Die muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen!

-- Editiert von Marcus2009 am 30.07.2017 08:52

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen