Gestzlicher Betreuer geht nicht auf Wünsche des zu Betreuenden ein

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Irmgard123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestzlicher Betreuer geht nicht auf Wünsche des zu Betreuenden ein

Hallo zusammen.kurz und knapp gefragt
Herr xyz ist sehr vermögend und hat durch seine Intelligenzminderung einen Gesetzlichen Betreuer an seiner Seite.Er hat die Aufgabenbereiche Finanzen ,Gesundheitsvorsorge und Behördengänge.
Herr xyz bewohnt ein Anwesen und möchte sich eine Alltagsbegleiterin leisten da er sehr einsam ist und keine Sozialen Kontakte hat.
Es wurde eine sehr liebe nette Dame gefunden die mit Herzblut an ihre Arbeit geht
Herr xyz mag sie sehr und seitdem er sie hat geht es ihm sehr gut.
Nun möchte es das die Dame bei ihm im freistehenden Haus welches ihm gehört einzieht.Die Dame bezahlt dafür Miete und er möchte ihr 10euro Pro Std Lohn geben..All das sind seine grossen Wünsche. NUN KOMMT DER BETREUER UND VERBIETET DEM HERREN XYZ ALL DAS.OBWOHL ER ERST DAFÜR WAR.
Der Alltagsbegleiterin hat er verboten das Haus zu betreten .er verbietet ihr dort zur Miete zu wohnen und hat zur Krönung einen Örtlichen Pflegedienst angeheuert ohne Absprache mit Herrn xyz das dort täglich eine Pflegekraft zur Betreuung kommt.
Herr xyz ist sehr wütend und sauer und möchte das die nette Alltagsbegleiterin ohne gehnehmigung des Betreuers in sein Haus einzieht.Er möchte auch das sie weiterhin bei ihm als Betreuerin arbeitet.Er hat jetzt nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht und will Beschwerde einlegen.nun die Frage
Kann die Dame trotzdem in das Haus einziehen?Das ist der Wunsch von Herren xyz..Muss man seine Wünsche berücksichtigen?Bitte um Rat..
Ich bin die Ehrenamtliche Mitarbeiterin der Kirche und habe Herren xyz versprochen mich mal umzuhören welche Rechte er überhaupt hat..lg

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Muss man seine Wünsche berücksichtigen? Nö. Wenn alles nach dem Willen des Betreuten laufen würde, bräuchte man überhaupt keinen Betreuer. Das alles-selbst-regeln hat ganz offenbar in der Vergangenheit nicht funktioniert - deswegen wurde der Betreuer eingesetzt.
Er hat jetzt nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht und will Beschwerde einlegen Da wird man ihm genau das mitteilen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Irmgard123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt so nicht ganz.Herr xyz hat den Betreuer da er durch die Intelligenzminderung eine Unterstützung braucht..Und ich finde schon das man auch Wünsche berücksichtigen muss..Davon abgesehen hatte er nie Welche .bis jetzt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Irmgard123mitglied):
Er hat jetzt nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht und will Beschwerde einlegen.


Das kann er beim Rechtspfleger zur Niederschrift geben und um Anhörung bitten, dann schaut der Richter sich das an.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Grundsätzlich ist auch jemand, der einen Betreuer hat nicht entmündigt und darf sehr wohl eigene Entscheidungen treffen und Verträge schließen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn z.B. Finanztransaktionen oder Vertragsabschlüsse unter Einwilligungsvorbehalt stehen. Das müsste dann allerdings vom Betreuungsgericht so angeordnet worden sein und auch in der Betreuungsurkunde stehen.

Darüber hinaus dürfte der Abschluss eines Mietvertrages ebenso wenig zu den Bereichen gehören, für die der Betreuger bestellt ist, wie der Abschluss eines Arbeitsvertrages. Letzterer könnte - wenn das so angeordnet ist - unter Einwilligungsvorbehalt stehen, weil damit zwangsläufig Ausgaben des Betreuten verbunden sind.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Irmgard123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Betreuungsurkunde.sind die Aufgabenbereiche gesundheitsfürsorge vermögensangelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden und sozialversicherungsträgern..Kann der Betreuer damit über das Arbeitsverhältnis und den Mietvertrag entscheiden?wahrscheinlich ja oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Vermögensangelegenheiten, das ist natürlich sehr weit gefasst. Aber, die Frage ist doch, was wir hier haben. Nur weil bei jemandem eine Intelligenzminderung vorliegt, wird nicht automatisch eine Betreuung eingerichtet. Da muss also einiges vorgefallen sein UND es muss niemand dagewesen sein, der sich um die Belange des Betroffenen kümmert. Wir kennen hier also nur die halbe Geschichte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Irmgard123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betreuer hat heute eine Email an dem Bruder des zu Betreuenden geschickt..Er schlug vor eine Polin die er besorgt hat für 500euro plus 100euro Taschengeld für 5tage die Woche a5std.für 5std anzustellen..Er soll das der Alltagsbegleiterin des zu Betreuenden mal sagen..Denn für dieses Gehalt dürfte sie gerne dort bei dem zu Betreuenden bleiben.ansonsten wird das nichts..Ausserdem betitelte er den zu Betreuenden also "er wird sonst noch dümmer"wenn man sich täglich 8std um ihn bemüht..5std sollen ausreichen damit er noch lernt das nicht immer einer für ihn da ist..So würde das die Hausärztin auch wollen...Ist doch wohl eine Frechheit..Der Mann ist 60.und sehr sehr einsam..Hat niemanden und ist glücklich gewesen das er eine so liebenswerte Alltagsbegleiterin gefunden hat..Und nun will man ihm das nicht gehnehmigen.Davon abgesehen hat der Betreuer sich jetzt hoffentlich mit dieser Unverschämten. Email selber ins knie geschossen und der Richter sieht wie skrupellos er ist und entledigt ihn seines Amtes..Der Bruder möchte jetzt die Betreuung übernehmen übernehmen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Auf der Seite des "Institut für Betreuungsrecht" finden Sie hilfreiche Informationen, wie man einen Betreuer absetzen lässt, dem man nicht mehr vertraut. Und das Vertrauensverhältnis ist ja schließlich völlig gestört.
Das ist doch prima, wenn der Bruder das kann und übernimmt!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Irmgard123mitglied):
Kann die Dame trotzdem in das Haus einziehen?

Nein, wenn sie nicht Mieterin ist, dürfte er das nicht verbieten können.
Seine Mitbewohner darf der Betreute hier in dem Falle noch selbst aussuchen.



Zitat (von Irmgard123mitglied):
Er soll das der Alltagsbegleiterin des zu Betreuenden mal sagen..Denn für dieses Gehalt dürfte sie gerne dort bei dem zu Betreuenden bleiben.ansonsten wird das nichts.

Und das Angebot ist für die Dame jetzt nicht attraktiv weil ... ?



Zitat (von Irmgard123mitglied):
So würde das die Hausärztin auch wollen...Ist doch wohl eine Frechheit.

Nö, es kann durchaus sein, das es bezüglich der Förderung der Selbstständigkeit konraproduktiv wäre.
Hat man die Ärztin denn mal gefragt?



Zitat (von altona01):
Das ist doch prima, wenn der Bruder das kann und übernimmt!

Er sollte aber auch die Haftung bedenken.
Nicht nur wenn da jeden Monat 2500 EUR für eine Betreuerin raus gehen, wird im Falle der Bedürftigkeit das Amt da genau prüfen lassen.
Auch gegenüber Zoll etc. wenn wie hier der Mindestlohn unterschritten wird.



Zitat (von Irmgard123mitglied):
er möchte ihr 10euro Pro Std Lohn geben.

Der Mindestlohn dürfte hier bei 11,35 EUR liegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Irmgard123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Angebot wird die Alltagsbegleiterin nicht eingehen.da 500 Euro ja wohl ein Witz sind.das ist ja für 5std unter dem Mindestlohn

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen