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Gesonderte Feststellung bei Vermietung

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Gesonderte Feststellung bei Vermietung

Hallo,

wenn jemand für die gesonderte Feststellung bei Vermietung eine zweite Steuernummer erhält, welche muß er dann für seine normale Steuererklärung angeben? Oder muss er dann zwei Steuererklärungen abgeben?

Gruß
Freddyx


von Freddyx am 06.08.2010 16:16
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Gesonderte Feststellung bei Vermietung
diese 2. Steuernummer bekommt man, wenn noch ein anderer, der nicht der Ehepartner ist, bei der Vermietung beteiliugt ist oder wenn der Ort des Hauses/Wohnung in einem anderen Finanzamtsbezirk liegt, als derjenige wohnt.

Also die ESt-Nr. bleibt!

E.

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"Rike"


von Eugenie am 06.08.2010 17:04
Status: Unsterblich (1164 Beiträge)
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