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Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern

AFP VOM 18.12.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 38981 Aufrufe
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Gesetzgebung, gesetzgebungskompetenzen, Länder

Gesetzgebungskompetenzen - Worum es geht

Gesetze werden von unseren Volksvertretern in den Parlamenten gemacht. Dazu gibt es ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren.
Welche Politiker sind für welche in verschiedenen Bereichen geltenden Gesetze verantwortlich? Politiker in den Länderparlamenten oder im Bundestag ?

Woher wissen wir, ob Regelungen auf kompletter Bundesebene gleich sind, oder ob sie in den jeweiligen Bundesländern voneinander abweichen?

Diese Fragen kann man zutreffend beantworten, wenn man weiß, welche Regelungen Bundes- und welche Ländersache sind. Dies ist im Grundgesetz, insbesondere in den Artikeln 71 ff. geregelt.
Eine sehr allgemeine Auseinandersetzung mit diesen Artikeln kann schon beträchtlich dabei behilflich sein, sich eine gezielte politische Meinung zu bilden.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Gesetzgebungskompetenzen - Worum es geht
Seite 2: Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten
Seite 3: Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Seite 4: Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit
Seite 5: Die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes

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