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Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung erneut geändert - 1/1
AFP vom 07.11.2007   |   1863 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung erneut geändert

FDP warnt vor "Schritt in den Präventionsstaat"

Das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung ist nach Angaben der SPD kurz vor der geplanten Verabschiedung noch einmal geändert werden. Bei Journalisten gefundenes Material dürfe künftig nur dann in Strafverfahren verwendet werden, wenn es sich auf eine schwere Straftat bezieht, wie die SPD-Fraktion mitteilte. Bei Delikten, bei denen nur eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren droht, werde eine solche Verwertung hingegen verboten. Dies gelte auch für den Geheimnisverrat.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hatte ebenso wie die Vertreter von Ärzten und Rechtsanwälten kritisiert, dass durch das neue Gesetz der Schutz vor Überwachung für ihre Berufsgruppen eingeschränkt werde.




Umstritten ist beim Telekommunikationsgesetz zudem die geplante Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen aller Bürger. Der Gesetzentwurf von Union und SPD soll trotz der auch von Datenschützern geäußerten Bedenken am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte das Gesetzesvorhaben als "Schritt in den Präventionsstaat". Der Gesetzentwurf gehe "weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus", nach der Daten zum Zweck der Ermittlung und Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten gespeichert werden dürfen, schrieb Leutheusser-Schnarrenberger in einem Beitrag für den Berliner "Tagesspiegel". "Eine Ausweitung der Nutzung der gespeicherten Daten für präventive Zwecke ist in der Richtlinie nicht vorgesehen." Sie forderte Union und SPD auf, den Gesetzentwurf bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Thema zurückzustellen.

7. November 2007 - 17.32 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007



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