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Gesetz zur Luftsicherheit beschlossen

AFP VOM 5.11.2003 | Nachrichten - Gesetzgebung | 11089 Aufrufe
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Luftsicherheit, Terror, Polizei, Bundeswehr

Kabinett legt fest, wann Bundeswehr die Polizei unterstützen darf / Waffengewalt nur bei tödlichen Gefahren

Die Polizei kann bei der Bekämpfung von schweren Gefahren aus dem Luftraum von der Bundeswehr unterstützt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, der jetzt vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Durch das so genannte Luftsicherheitsgesetz wird laut Bundesinnenminister Otto Schily Rechtsklarheit und eine solide Grundlage für den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung derPolizei geschaffen.

"Das Luftsicherheitsgesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf denLuftverkehr", so Schily. "Ereignisse wie der 11. September 2001 haben gezeigt,dass es Bedrohungen aus dem Luftraum gibt, bei denen die polizeilichenHandlungs- und Sanktionsmittel allein nicht mehr ausreichen."

Die Streitkräfte können laut Gesetzentwurf in vergleichbaren Fällen wie denen des 11. September die Polizei in der Luft bei der Bekämpfung terroristischer Angriffe unterstützen. Den Befehl zur Anwendung vonWaffengewalt kann der Verteidigungsminister nur zur Abwendungtödlicher Gefahren geben. Der Einsatz der Bundeswehr ist sofort nachBeseitigung der Gefahr zu beenden, die Gefahrenabwehr bleibt grundsätzlich Ländersache.

Das Gesetz sieht außerdem eine Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr vor. So wird der betroffene Personenkreises um die Luftfahrer und Flugschüler erweitert, künftig ist für den Erwerb der Fluglizenz also eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich.


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