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Gesetz zur Löschung von Kinderpornographie im Netz geplant

AFP VOM 23.2.2010 | Nachrichten - Gesetzgebung | 1713 Aufrufe
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Kinderpornographie

Anhörung vor dem Petitionsausschuss

Die Bundesregierung arbeitet nach Angaben aus dem Bundesjustizministerium an einem Gesetz, das die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten ermöglichen soll. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), machte während einer Sitzung des Petitionsausschusses deutlich, dass am Dienstag in Kraft tretende Zugangserschwerungsgesetz werde nicht dazu führen, dass Sperrlisten für Internetseiten erstellt würden. Dies lasse das Gesetz zwar grundsätzlich zu, doch habe sich die Regierung verständigt, dem ebenfalls darin verankerten Grundsatz "Löschung vor Sperrung" zu folgen.

Grund für die Anhörung vor dem Petitionsausschuss war eine schon im vergangenen Jahr von der Berlinerin Franziska Heine eingebrachte Online-Petition, die sich gegen eine Indizierung von Internetseiten wendet. Das Anliegen wurde von fast 135.000 Unterzeichnern unterstützt, das sind nach Angaben des Bundestags mehr Unterzeichner als bei jeder anderen Petition bisher. Die SPD unterstützte vor dem Ausschuss die Forderung Heines nach einer Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Internetsperren seien wenig effektiv, ungenau und technisch ohne großen Aufwand zu umgehen, erklärten die zuständigen Arbeitsgruppen der Partei in Berlin. Kritiker befürchten zudem, dass das Gesetz auch zur Zensur nicht kinderpornographischer Seiten missbraucht werden könnte.

Die CDU verteidigte hingegen das Gesetz. Das Bundeskriminalamt werde im Sinne der Petition auf das Führen von Sperrlisten verzichten, erklärten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen, Günter Baumann, und der Ausschussberichterstatter Thomas Feist. Das Gesetz solle laut Koalitionsvereinbarung nach einem Jahr auf seine Wirksamkeit geprüft werden.

22. Februar 2010 - 21.02 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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