Gesetz zu überlangen Prozessen soll Gerichten Dampf machen
AFP VOM 18.8.2010 | Nachrichten - Gesetzgebung | 1885 Aufrufe Mehr zum Thema:Gerichtsverfahren
Betroffene sollen auf Entschädigung klagen können
Die Bundesregierung hat überlangen Gerichtsverfahren den Kampf angesagt. Nach einem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen betroffene Bürger Entschädigungsklagen gegen langsam arbeitende Gerichte erheben können und für jeden Monat überlanger Prozessdauer 100 Euro Entschädigung bekommen. "Jeder hat Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit", begründete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Gesetzesvorhaben.
Hintergrund der künftigen Klagemöglichkeit gegen überlange Prozesse sind mehrere entsprechende Verurteilungen der Bundesrepublik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im krassesten Fall, der sogenannten Sürmeli-Entscheidung, hatte ein Schüler im Jahr 1982 auf dem Weg zur Schule einen Unfall erlitten, bei dem er sich den linken Arm und das Nasenbein brach. Nachdem der Rechtsstreit um Schadenersatz vor dem Landgericht Hannover rund 17 Jahre später immer noch nicht entschieden war, wandte sich der Mann mit Erfolg an den EGMR.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Betroffene bei Gericht zunächst eine sogenannte Verzögerungsrüge stellen. Dies gibt den Richtern der Ministerin zufolge zunächst die Möglichkeit, "bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen". Frühestens sechs Monate danach kann dann Klage bei der übergeordneten Instanz auf Entschädigung gestellt werden.
18. August 2010 - 12.01 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


