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Gesetz gegen häusliche Gewalt passiert Rechtsausschuss

18.10.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 6315 Aufrufe
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Gewaltschutz, Gewaltopfer, Ehewohnung, Gewalt

Hausverbot für gewalttätigen Partner

Insbesondere Frauen sollen vor Gewalttaten und unzumutbaren Belästigungen besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf der Regierung für einen umfangreicheren zivilrechtlichen Schutz gerade im häuslichen Bereich passierte Mitte dieser Woche erfolgreich den Rechtsausschuss im Bundestag. Alle Fraktionen im Ausschuss begrüßten den erreichten überparteilichen Konsens. Man betonte, dass es sich bei der Gesetzesvorlage nicht um ein "Anti-Männer-Gesetz" handele. Gewaltopfer seien aber in aller Regel Frauen.

45.000 Frauen in Deutschland suchen nach Angaben der Regierung jährlich in Frauenhäusern Schutz vor der Gewalt ihres Partners. Da entsprechende Abwehrmaßnahmen nicht hinreichend gesetzlich definiert seien, bestehe zur Zeit eine Rechtsunsicherheit in der Praxis bei Beratung und Gerichten. Als Kernbeispiel führt die Regierung den Anspruch auf Überlassung der ehelichen Wohnung an, für den das BGB zu hohe und unbestimmte Hürden setze.

Wenn eine von Gewalt bedrohte Person einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter führt, darf sie künftig laut Gesetzentwurf die Überlassung dieser Wohnung fordern, wenn dies erforderlich ist, um eine so genannte "unbillige Härte" zu vermeiden. Dies auch dann, wenn das Wohl der Kinder gefährdet ist. Geregelt wird ferner, dass auch bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen gerichtliche Schutzanordnungen in Zukunft gesetzlich möglich sein sollen.

Unter derartigen Belästigungen wird insbesondere das Eindringen in die Wohnung sowie das ständige Verfolgen oder Nachstellen einer Person verstanden, aber auch der Einsatz des Telefons oder das Versenden von Emails.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2002 wirksam werden.



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Rechtsanwältin
Sabine Hellwege
Osnabrück
spanisches Erbrecht, spanisches Grundstücksrecht, spanisches Vertragsrecht, spanisches Gesellschaftsrecht, spanisches Zivilrecht
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