Gesellschaftsverträge Seite 1 - del vom 10.01.2001
Hans Weinbart Friesenring 1 90210 Friesenstadt
und
Franz Grünspan Grossweg 8 90230 Friesenstadt
vereinbaren:
§ 1 Errichtung, Zweck
Hans Weinbart und Franz Grünspan gründen hiermit eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Zweck der Gesellschaft ist ... ((z.B. der Verkauf von Zubehör für Mobilfunkgeräte))
§ 2 Dauer
Die Gesellschaft beginnt am....... Sie wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
§ 3 Name
Der Name der Gesellschaft lautet: "............ GbR".
(1) Das Gesellschaftskapital beträgt Euro 12.000,-... als Festkapital. (2) An diesem Kapital sind mit folgenden festen Kapitalanteilen beteiligt:
a) Der Gesellschafter Weinbart mit Euro 9.000,-. b) Der Gesellschafter Grünspan mit Euro 3.000,-.
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung
Zur Geschäftsführung und Vertretung sind Herr Weinbart und Herr Grünspan gemeinschaftlich berechtigt und verpflichtet, soweit die Gesellschafter nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung treffen.
§ 7 Tätigkeitsvergütung
Die Gesellschafter erhalten der Höhe nach die gleiche Vergütung, deren Höhe durch Gesellschafterbeschluss festgelegt wird.
§ 8 Gewinn und Verlust
An dem nach Abzug der Tätigkeitsvergütung gem. § 7 verbleibenden Gewinn und Verlust ist
a) Herr Weinbart mit 75% b) Herr Grünspan mit 25%
beteiligt.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.