Gesellschaftsanteile an Ehegatten übertragen

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
Gesellschaftsanteile an Ehegatten übertragen

Eigentlich eine einfache Frage, wenn sie vielleicht nicht zu kompliziert wäre:

Eine GmbH, 2 Gesellschafter (Ehegatten), einer davon Geschäftsführer.

Wie überträgt man möglichst geräuschfrei die mehrheitlichen Anteile des einen Gesellschafters auf den gesellschaftenden Geschäftsführer, welcher aktuell nur einen Minderheiten-Anteil hält?
Ist das durch einen schlichten Notartermin realisierbar?

MfG

thoren.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Ist das durch einen schlichten Notartermin realisierbar?

Ja. Allerdings sollte man zuvor einen Blick in den Gesellschaftsvertrag werfen, insbesondere sollte man prüfen, was zur Übertragung von Anteilen vereinbart wurde.

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#2
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Danke dir schon mal. Es ist eigentlich nur festgehalten, dass sinngemäß die Belastung oder Veräusserung von Geschäftsanteilen die Zustimmung beider Gesellschafter bedarf. Dann natürlich noch was wegen Einziehung und Ausschluss von Geschäftsanteilen, aber das ist ja kein Thema.

Wie verhält sich das dem Finanzamt gegenüber? Wir sind ja zusammen veranlagt, die GmbH hat ein Stammkapital von 35.000€ und macht Gewinne. Nicht viele, aber sie macht es.
Spielt es eine Rolle beim Verzicht der Anteile, was die Firma ggfs. an Warenbestand angehäuft hat? Oder geht das tatsächlich problemlos durch einfachen Notartermin und Anteileverzicht zugunsten des anderen Ehegatten? Der Warenbestand wird vielleicht 70.000€ betragen.
Die Firma besteht weiter und wir sind auch weiterhin (hoffentlich) glücklich verheiratet. ;-)

MfG

thoren.

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Der Warenbestand gehört der Gesellschaft, unabhängig wie oft Sie ihre Anteile verkaufen.

Auch die geräuschlose Umschreibung der Anteile kann zu einem steuerpflichtigen Ertrag gem. § 17 EStG führen

-- Editiert von TidoZett am 15.08.2017 10:24

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#4
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Bei § 17 EStG geht es ja um die Veräusserung.
Aber in unserem Fall verzichtet meine Gattin einfach nur auf ihre Anteile an der GmbH. Es fliesst kein einziger Euro.

MfG

thoren.

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#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Was ist denn mit Verzicht gemeint? Werden die Anteile von der GmbH eingezogen? Oder soll jetzt nur ein Partner an der GmbH beteiligt werden und werden die Anteile verschenkt?

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#6
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Ja, genau so. Meine Gattin war nie operativ in die GmbH involviert, ausser mit Anteilen auf dem Papier. Aus privaten Gründen hatte sie Anteile gehalten, die sie jetzt wieder an mich los werden möchte/muss/soll.
Sie schenkt mir also die Anteile. Die GmbH hat also zukünftig nur noch einen Gesellschafter, mich.
Im Todesfall fällt sie ihr ja eh zu, das haben wir im Rahmen eines Testaments geregelt.
In der Steuererklärung sind wir zusammen veranlagt.

MfG

thoren.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Und der Anteil ist immer noch nicht veräußert worden?

Der Beitrag ist immerhin fast 1,5 Jahre alt!

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#8
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Ja und? Und wenn es noch 1 Jahr dauert.

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#9
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 89x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Ist das durch einen schlichten Notartermin realisierbar?

Ja. Allerdings sollte man zuvor einen Blick in den Gesellschaftsvertrag werfen, insbesondere sollte man prüfen, was zur Übertragung von Anteilen vereinbart wurde.

Das braucht nicht vereinbart zu werden, da das Gesetz die Übertragung grds. vorsieht (§ 15 Abs. 1 GmbHG ). Mit dem Blick in den Vertrag kann man höchstens herausfinden, ob die Übertragung ausgeschlossen worden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Ist das durch einen schlichten Notartermin realisierbar?

Ja. Allerdings sollte man zuvor einen Blick in den Gesellschaftsvertrag werfen, insbesondere sollte man prüfen, was zur Übertragung von Anteilen vereinbart wurde.

Das braucht nicht vereinbart zu werden, da das Gesetz die Übertragung grds. vorsieht (§ 15 Abs. 1 GmbHG ). Mit dem Blick in den Vertrag kann man höchstens herausfinden, ob die Übertragung ausgeschlossen worden ist.


Danke dir. Dann werden wir mal gelegentlich einen Notartermin machen um die Anteile zu übertragen.

MfG

thoren.

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Thoren.):
Eigentlich eine einfache Frage

Ja.
Zitat:
, wenn sie vielleicht nicht zu kompliziert wäre:

Ich kann jetzt nichts erkennen, das in irgendeiner Weise kompliziert wäre.
Zitat:

Eine GmbH, 2 Gesellschafter (Ehegatten), einer davon Geschäftsführer.

Wie überträgt man möglichst geräuschfrei die mehrheitlichen Anteile des einen Gesellschafters auf den gesellschaftenden Geschäftsführer, welcher aktuell nur einen Minderheiten-Anteil hält?
Ist das durch einen schlichten Notartermin realisierbar?

Es gibt eine GmbH mit zwei Gesellschaftern.
Einer der Gesellschafter hat einen Mehrheitsanteil am Stammkapital, der andere einen Minderheitsanteil.
Nun soll der Minderheitsgesellschafter vom Mehrheitsgesellschafter Anteile übernehmen.

Dann verkauft oder verschenkt der Mehrheitsgesellschafter die gewünschte Zahl von Gesellschaftsanteilen an den Minderheitsgesellschafter.
Dafür bedarf es eines "in notarieller Form geschlossenen Vertrages". (§15 Abs.3 GmbHG )

Ob es vorher noch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages braucht, muss man gucken, keiner hier kennt den Gesellschaftsvertrag. Sollte es eine Änderung brauchen, ist das problemlos, weil schließlich alle Gesellschafter der GmbH sich einig sind. Dann muss man den Gesellschaftsvertrag halt ändern.

Wie ein Verkauf oder eine Schenkung ggf. steuerlich zu behandeln ist, klärt man im konkreten Fall mit einem Steuerberater.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich habe gerade erfahren, dass es doch noch eine Fußangel gibt.
Da ich die Fachbegriffe nicht kenne und noch nicht hinterlesen habe, mal in einfachem Deutsch:
Als 1-Mann GmbH, bzw. GmbH mit einem Gesellschafter ändert sich etwas in der Krankenversicherung, hier die Besteuerung der Beiträge. Man gilt rechtlich als Selbständiger, sprich die KV wird als freiwillig versichert gleichgestellt. Aktuell mit einem Minderheitsanteil läuft das steuerfrei. Das macht deutlich mehr als 100€ im Monat aus, obwohl das Gehalt relativ klein ist, was die GmbH zahlt.
Ich muss mich damit erst nochmal beschäftigen.

MfG

thoren.

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