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Gesellschafter kündigen oder stilllegen

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Gesellschafter kündigen oder stilllegen

Mein Problem besteht darin das wir seit 3 Jahren eine GmbH haben mit 2 Gesellschafter die beide mit arbeiten und Geschäftsführer sind. Es lief auch alles wunderbar bis mein Partner anfing zu trinken. Er ist jetzt seit bald einem Jahr Algeholiker und baut nur Unsinn, der leider auch Geschäftsschädigent ist. Nun ist meine Frage "Wie bekomme ich ihn raus ohne die GmbH aufzulösen? Gibt es eine Möglichkeit ihn als stillen Gesellschafter, der auch nicht mehr in dem Unternehmen tätig sein soll, still zu legen? (Geld für rauskaufen ist leider nicht vorhanden) Ich wäre für Lösungsvorschläge sehr dankbar.
mfg
ardbeg


von Ardbeg am 17.06.2004 11:42
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Gesellschafter kündigen oder stilllegen
sofern die satzung der gmbh nicht besondere regelungen enthält, bleibt als letzte möglichkeit der ausschluss eines gesellschafters aus wichtigem grund. die hürden hierfür sind jedoch sehr hoch.
auch bliebe die frage der abfindung.
eine zwangsweise umwandlung in einen "stillen" gesellschafter wäre mir neu.
es wäre aber auch zu überlegen, ob nicht allein der "geschäftsführer" entlassen wird, während seine stellung als gesellschafter unangetastet bleibt.

ureta


von Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Luis Fernando Ureta am 17.06.2004 15:51
Status: Legende (243 Beiträge)
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