Geschwindigkeitsüberschreitung

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geldbuße, Fahrverbot, Punkte, Verkehrszentralregister
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Bei Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Geldbuße, Fahrverbot und Punkte im Verkehrszentralregister. Insoweit kommt es auf die Höhe der gemessenen Überschreitung und den Tatort (innerorts/außerorts) an. In den Polizeirichtlinien der Bundesländer ist festgelegt, auf welche Art und Weise Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden sollen. Es handelt sich um verwaltungsinterne Richtlinien, die für die Gerichte lediglich eine Orientierungshilfe darstellen. Verstöße führen jedoch oftmals dazu, dass vom Regelfall gemäß Bußgeldkatalog abgewichen werden kann. Teilweise sind auch Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip möglich.

Bei ortsfesten Geschwindigkeitsmessungen sind Messprotokolle anzulegen, die den gesamten Vorgang konkret dokumentieren. Der Betrieb von technischen Messgeräten hat gemäß der Gebrauchsanweisung des Zulassungsinhabers zu erfolgen. Außerdem müssen die Geräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen und geeicht sein. Eine Eichung bleibt bis zum Ablauf des auch die Eichung folgenden Kalenderjahres gültig. Für jedes Gerät ist zudem ein Reparatur- und Mängelbuch zu führen. Von der gemessen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz in Abzug zu bringen. Insoweit hat die Rechtsprechung Richtwerte festgelegt.

Ein im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefertigtes Täterfoto muss eine eindeutige Identifizierung zulassen. Zu diesem Zweck werden oftmals von der Meldebehörde Lichtbilder zu Vergleichszwecken angefordert. Diese Vorgehensweise ist zwar bedenklich, führt aber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Eine weitere beliebte Ermittlungsmethode besteht darin, das Täterfoto Nachbarn oder Arbeitskollegen des Halters vorzuhalten. Allein aufgrund der Haltereigenschaft kann nämlich nicht auf die Tätereigenschaft geschlossen werden. Hierfür bedarf es weiterer Indizien. Bestehende Zweifel an der Identität zwischen Täter und Betroffenem müssen durch die Angabe erkennbarer Identifizierungsmerkmale ausgeräumt werden. Zu diesem Zweck können Humanbiologen und Anthropologen hinzu gezogen werden.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann durch verschiedene Messmethoden festgestellt werden. Neben dem Einsatz technischer Geräte (Radar, Laser, Lichtschranke, etc.) kann die Verkehrsordnungswidrigkeit auch durch bloßes Ablesen vom Tachometer des nachfahrenden Messfahrzeugs nachgewiesen werden. Eine Feststellung durch Schätzung ist in der Regel jedoch nicht möglich.