>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
quote:
Ich denke, daß die Polizisten hierfür nicht in der Position oder Lage sind dies beurteilen zu dürfen.
Hä? Ein Polizist ist nicht in der "Position oder Lage", zu beurteilen, ob die Person, die vor ihm steht, mit der Person, von der er ein Foto hat, identisch ist?
Glaubst du, es hilft einem Straftäter, wenn er argumentiert, der Polizist, der ihn verhaftet habe, sei gar nicht in der Lage, ihn wiederzuerkennen?
Zitat:
Muß hierfür nicht von der Polizei ein anderer Weg von amtswegen rechtlich eingehalten werden.
Was wäre dir denn genehm? Die offizielle polizeiliche Eskortierung von deinem Arbeitsplatz in eine forensische Klinik in Bad Salzdettfurt, wo Prof. Dr. Dr. Dr. Liebegold Bunsenbrenner dich einer dreitägigen Identifikationsbehandlung unterziehen wird? Alles streng konform zu §3b OWiVerdIdG (Ordungswidrigkeiten-Verdächtigen-Identifizierungsgesetz von 2002)?
Wir haben hier doch wieder die typische Lage eines Meckerbürgers, der ein Fehlverhalten begangen hat, aber anstatt es zuzugeben, wird zwanghaft und krampfhaft nach Fehlern bei anderen gesucht, als ob diese das irgendwie aufwiegen würden.
Und natürlich das typische Nachkarten der Form "die Polizei hat mich bei was erwischt und jetzt erwische ich die Polizei mal bei was". Typisch deutsch, grausam.
-- Editiert Khryztynna am 02.07.2012 14:08
von Khryztynna am 02.07.2012 14:03
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