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Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung

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Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung

Hallo,

ich bin seit heute neu hier und habe ein Anliegen zu einer Geschwindigkeitsübertretung.

Meine Frage wäre, ob die Polizei bei mir zu Hause vorbeikommen darf, um mich als Fahrzeugführer zum "Blitzerfoto" zu identifizieren. Und dies heute an einem Sonntag um 15:00 Uhr! Unglaublich finde ich soetwas.

Ich denke, daß die Polizisten hierfür nicht in der Position oder Lage sind dies beurteilen zu dürfen.
Muß hierfür nicht von der Polizei ein anderer Weg von amtswegen rechtlich eingehalten werden.

Ich fühle mich zumindest durch die Vorgenensweise der Polizei bedrängt und genötigt und würde mich dort über diese Art und Weise ansonsten Beschweren, falls hier ein Fehler zur Vorgensweise der Polizei begangen wurde.

Danke für eure Hilfe.


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von passo123 am 01.07.2012 15:22
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
Hallo
quote:
Meine Frage wäre, ob die Polizei bei mir zu Hause vorbeikommen darf, um mich als Fahrzeugführer zum "Blitzerfoto" zu identifizieren
Natürlich darf sie das, wieso auch nicht! Bevor du versuchst die Angelegenheit zu lange nach hinten zu schieben, oder versuchst dich anderweitig rauszureden etc, ist das doch mehr als nur angebracht.

quote:
Und dies heute an einem Sonntag um 15:00 Uhr! Unglaublich finde ich soetwas.
Tja sowas aber auch, da warst du doch glatt zu Hause und konntest dich nicht mehr gegen die Identifizierung wehren. Hättest du gewusst, dass die dich sehen wollen, dann hättest du doch sicherlich versucht das ganue solnge herauszuzögern bis du aus der Sache raus bist.

Ich finde es sehr gut, dass die einen Zeitpunkt gewählt haben, wo man eher davon ausgehen kann, dass du zu Hause bist, denn dann is das Ganze fix erledigt und wir alle müssen nicht noch mehr Geld dafür zahlen, dass du Identifiziert wurdest.

Das Vorgehen ist absolut legal und auch nur zu begrüssen, da Kostenvermeidung damit besteht...

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von lesen-denken-handeln am 01.07.2012 15:59
Status: Unsterblich (2322 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
danke für Deine Mitteilung.
Deine persönliche Note war allerdings nicht gefragt. Nun gut. Weitere Hintergründe waren Dir schließlich nicht bekannt...
Scheinst da eher einer von denen zu sein, um nach Deinen ironishden Texbeiträge zu gehen.
Fragen ist ja schließlich nicht verboten und eine Empfehlung: immer sachlich bleiben!!!

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von passo123 am 01.07.2012 16:40
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
Dann mal eine Frage, wieso hat es dich den gestört, dass die vorbeigekommen sind? Was ist daran schlimm?

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von lesen-denken-handeln am 01.07.2012 16:49
Status: Unsterblich (2322 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
quote:
Meine Frage wäre, ob die Polizei bei mir zu Hause vorbeikommen darf, um mich als Fahrzeugführer zum "Blitzerfoto" zu identifizieren.

An deinem Arbeitsplatz wäre es dir also lieber gewesen?
Wenn die dort herum gefragt hätten 'Wer kennt den?' oder - nacheliegender - in der Nachbarschaft diese Frage gestellt hätten?

Oder wie stellst du dir vor, das eine Identifizierung erfolgen soll?



quote:
Und dies heute an einem Sonntag um 15:00 Uhr!

Da die Polizei natürlich nicht endlos Steuergelder und Dienstzeit aufwenden kann um einen einzelnen zu identifizieren, suchen erfahrende Beamte die Personen zu Zeiten und an Orten auf, an denen sie diese mit hoher Warscheinlichkeit antriffen.
Die Polizei hat den unschlagbaren Vorteil, das die Öffnungszeiten/Dienstzeiten 24h sind.



quote:
wieso hat es dich den gestört, dass die vorbeigekommen sind? Was ist daran schlimm?

Das er sich nun nicht mehr über die Verjährung retten kann ...
Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 01.07.2012 17:37
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung

Ich habe diese Variante selbst schon erlebt: Sonntagmorgen im Bademantel am Frühstückstisch :-) und auch schon die angenehmere Version, nämlich die Bitte, zwecks Identifizierung aufs Revier zu kommen.



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von HeHe am 02.07.2012 13:36
Status: Unsterblich (4528 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 127 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
quote:
Ich denke, daß die Polizisten hierfür nicht in der Position oder Lage sind dies beurteilen zu dürfen.

Hä? Ein Polizist ist nicht in der "Position oder Lage", zu beurteilen, ob die Person, die vor ihm steht, mit der Person, von der er ein Foto hat, identisch ist?

Glaubst du, es hilft einem Straftäter, wenn er argumentiert, der Polizist, der ihn verhaftet habe, sei gar nicht in der Lage, ihn wiederzuerkennen?

Zitat:
Muß hierfür nicht von der Polizei ein anderer Weg von amtswegen rechtlich eingehalten werden.

Was wäre dir denn genehm? Die offizielle polizeiliche Eskortierung von deinem Arbeitsplatz in eine forensische Klinik in Bad Salzdettfurt, wo Prof. Dr. Dr. Dr. Liebegold Bunsenbrenner dich einer dreitägigen Identifikationsbehandlung unterziehen wird? Alles streng konform zu §3b OWiVerdIdG (Ordungswidrigkeiten-Verdächtigen-Identifizierungsgesetz von 2002)?

Wir haben hier doch wieder die typische Lage eines Meckerbürgers, der ein Fehlverhalten begangen hat, aber anstatt es zuzugeben, wird zwanghaft und krampfhaft nach Fehlern bei anderen gesucht, als ob diese das irgendwie aufwiegen würden.
Und natürlich das typische Nachkarten der Form "die Polizei hat mich bei was erwischt und jetzt erwische ich die Polizei mal bei was". Typisch deutsch, grausam.


-- Editiert Khryztynna am 02.07.2012 14:08


von Khryztynna am 02.07.2012 14:03
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
Inhaltlich wurde ja schon alles gesagt...

Darüberhinaus OT: Ich bin hier wie allg. etwas unzufrieden darüber, wie inflationär mit dem Term 'Nötigung' umgegangen wird.
Nötigung sehe ich als einen recht superlativen Ausdruck, der m.E. häufig für Lappalien angebracht wird - primär um seine eigene Entrüstung in verstärkter Form darzubringen, ob es die Sachlage hergibt oder nicht.
Schade.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."


von Katanaka am 02.07.2012 16:25
Status: Legende (493 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
Wozu wurdest du denn genötigt?

Gibt doch 2 Varianten:

- du warst es auf dem Foto: prima, Fall erledigt.
Du (oder der Fahrzeuginhaber) hättest aber auch schon der (sicherlich erfolgten) vorherigen Aufforderung nachkommen können, den Schuldigen anzugeben.

- du warst nicht auf dem Foto: prima, Fall für dich auch erledigt.
Auch hier aber der Hinweis: man hätte ja vorher den Schuldigen angeben können, dann bleiben einem solche Besuche erspart.

Schuldig ist übrigens derjenige, der den Verkehrsverstoß begangen hat, ohne den Verstoß wäre ja der Hausbesuch gar nicht nötig gewesen.

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von hiphappy am 03.07.2012 00:11
Status: Philosoph (608 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
Soso. Das sind ja hier alles ganz tolle Beiträge. Ich sehe schon, Ernsthaftigkeit ist hier weit gefehlt.
Diplomatische Antworten wären ja sehr genehm. ..auch wenn dem Einen oder ANderem das Thema des Beitrages nicht gefällt. Dan einfach raushalten bitte.
Unqualifizierte Bemerkunken u.a. von z.B. Khryztynna...prima. Du mußt ja sehr gefrustet sein. Hast sonst wohl kein Spaß.
Kannst ja jetzt richtig hier abgehen wenn Du magst. Dann noch viel Spaß...

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von passo123 am 04.07.2012 19:04
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Geschwindigkeitsüberschreitung; Identifizierung
quote:
von passo123 am 04.07.2012 19:04

Ernsthaftigkeit ist hier weit gefehlt.

Ich kann die Antwortenden verstehen, auch ich hätte ernsthaft Probleme dih mit dem Post ernst zu nehmen..

quote:
von passo123 am 04.07.2012 19:04

Diplomatische Antworten wären ja sehr genehm

Die muss man sich kaufen, bei frag-einen-anwalt.de

quote:
von passo123 am 04.07.2012 19:04

auch wenn dem Einen oder ANderem das Thema des Beitrages nicht gefällt. Dan einfach raushalten bitte

Das schöne an einem Forum ist dass jeder das Recht der Meinungsfreiheit auslebt. Und du hast schon mal gar nicht zu bestimmen wer wo was postet..

quote:
von passo123 am 04.07.2012 19:04

Unqualifizierte Bemerkunken u.a. von z.B. Khryztynna...prima.
Ich finde der ganze Diskussionsfaden begann mit deinem Startbeitrag schon unqualifiziert.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"


von radfahrer999 am 04.07.2012 21:37
Status: Unsterblich (2087 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 41 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

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