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Geschwindigkeitsüberschreitung - Lasermessgeräte Riegl LR 90-235/P oder Riegl FG 21-P

Von Rechtsanwalt Martin Kämpf
12.11.2010 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 3227 Aufrufe
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Geschwindigkeitsmessung, Fahrverbot

Nachfolgend erklärt Rechtsanwalt und Verteidiger Martin Kämpf aus München die verschiedenen Folgen (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte im Verkehrszentralregister u.a.) bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie das Messverfahren bei der Geschwindigkeitsmessung mit den Lasermessgeräten Riegl LR 90-235/P und Riegl FG 21-P und mögliche Fehlerquellen.

I. Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung

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Rechtsanwalt
Martin Kämpf
München
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Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Bußgeldverfahren mit Geldbuße, Fahrverbot und Eintragung von Punkten in Flensburg geahndet werden. Die jeweilige Höhe von Geldbußen und Fahrverbot sowie die Anzahl der Punkte im Verkehrszentralregister ist abhängig von der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen Bußgelder ab 15,– EUR bis 680,– EUR und Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten vor. Außerdem können im Bußgeldverfahren bis zu vier Punkte bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in das Verkehrszentralregister eingetragen werden.

II. Messverfahren Riegl LR 90-235/P oder Riegl FG 21-P

Das Messverfahren bei den Lasermessgeräten Riegl FG 21-P und Riegl LR 90-235/P basiert auf einer Weg-Zeit-Messung. Dabei wird von dem Lasermessgerät ein getakteter Laserstrahl (Infrarotlichtimpuls) auf das gemessene Fahrzeug ausgesandt, von dem Kraftfahrzeug reflektiert und sodann vom Empfangsteil des Messgerätes Riegl LR 90-235/P oder Riegl FG 21-P wieder aufgefangen. Durch das Zeitintervall zwischen Sende- und Empfangsimpuls wird vom Lasermessgerät die Geschwindigkeit und folglich die Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen.

III. Verteidigungsansätze/Messfehler bei den Lasermessgeräten Riegl LR 90-235/P oder Riegl FG 21-P

Messfehler bei den Lasermessgeräten Riegl LR 90-235/P und Riegl FG 21-P ergeben sich häufig aus Bedienungsfehlern des jeweiligen Messbeamten. Verteidigungsansätze sind bei Anvisierung einer Fahrzeugseite oder der Windschutz- oder Heckscheibe gegeben.

Des Weiteren muss auch bei Geschwindigkeitsmessungen mit den Lasermessgeräten Riegl FG 21-P und Riegl LR 90-235/P ein gültiger Eichschein vorhanden sein und die Bedienungsanleitung beachtet werden.

Tipp vom Verteidiger: Auch im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Insbesondere müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Es empfiehlt sich von diesem Schweigerecht auch bei der Anhaltung vor Ort im direkten Anschluss an die Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung Gebrauch zu machen.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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