Hallo,
wenn jemand einen Kosmetik- oder Handkosmetiksalon eröffnet und dort die Kosmetikprodukte einer bestimmten Firma verwendet, darf dieser dann das Logo der Firma in die Schufensterfront oder auf die Homepage stellen, oder kann die Kosmetikfirma das verbieten, da es ein geschützer Markenname/Logo ist?
Darf man sich zum Beispiel Alessandro Nageldesign nennen, wenn man mit diesen Produkten arbeitet, oder muss man sich das von Alessandro genehmigen lassen?
LG
Lillemore
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Geschützer Markenname / Verwendung Logo
13. April 2010
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Frage vom 13. April 2010 | 21:48
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 2x hilfreich)
Geschützer Markenname / Verwendung Logo
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