Geschmacksmuster als Schutz für technische Funktion u. U. möglich?

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Andrs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Geschmacksmuster als Schutz für technische Funktion u. U. möglich?

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Schutz eines konkreten Produktes das ich entwickelt habe. Ich möchte das Produkt zunächst verschiedenen Herstellern bzw. Händlern vorstellen in der Hoffnung mit diesen ins Geschäft zu kommen. Um das Produkt vorstellen und vorführen zu können muß ich es zunächst irgendwie schützen lassen. Ein Patent darauf anzumelden ist mir zu teuer. Meine Idee ist nun, das Produkt als Geschmacksmuster schützen zu lassen. Das wäre finaziell machbar.

Ich könnte mir vorstellen daß in diesem konkreten Fall ein Geschmacksmuster ausreichend sein könnte, denn obwohl das Produkt eigentlich eine rein technische funktion hat (keine ästhetische) ist einzig und allein dessen Form (Oberflächenform) für die Funktion ausschlaggebend.

Ein vergleichbares Beispiel: An einem Fahrzeug wird die Karosserieform geändert, was dieses deutlich stromlinienförmiger macht und somit einen erheblichen Vorteil bringt. Die Änderung erfolgt zwar aufgrund technischer/physikalischer/ökonomischer Gründe, zeigt sich jedoch durch eine Oberflächenform, welche ja durch ein Geschmacksmuster schützbar ist.

Sicher kann man Formen leicht abändern und somit einen Geschmacksmusterschutz umgehen. Im Falle meines konkreten Produktes ist diese jedoch schwierig. Es handelt sich um ein rel. kleines Bauteil als Element eines existierenden Bauteils. Dadurch sind die Abmessungen des Teils stark beschränkt. Nicht viel Platz für Formale Abänderungen. Wenn ich ein Paar Versionen des Produktes als Geschmacksmuster anmelde, kann ich, so glaube ich zumindest, sämtliche möglichen funktionierenden Varianten abdecken.

Meine Frage nun: Ist es rechtlich möglich ein solches technisches Bauteil als Geschmacksmuster anzumelden?

Falls nicht, wäre noch zu sagen:
1. das Teil ist kein verstecktes Bauteil, sondern offen sichtbar. Man könnte also zumindest behaupten es hätte auch eine gewollte, ästhetische Funktion.
2. Es bewirkt u.A. einen ergonomischen Vorteil. Ergonomie ist ein Designaspekt. Design sollte in jeglicher hinsicht durch Geschmacksmuster schützbar sein (so zumindest in meiner Vorstellung).

Mich würde auch die Meinung der Profis zu dem Plan interessieren.

Würde mich freuen über Antworten.

Grüße,

Andrs

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
allein dessen Form (Oberflächenform) für die Funktion ausschlaggebend


Dann sehe ich ein Problem mit §3 I Nr. 1 DesignG :

"Vom Designschutz ausgeschlossen sind [...] Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KummpanyS
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi, denk es doch mal vom Schutzgedanken eines Designs (früher Geschmacksmuster) her: Die Form und Gestalt, die technisch und funktional bedingt ist, soll nicht geschützt werden. Das hat nichts mit Gestaltung zu tun. Solltest du nun ein Design eingetragen bekommen, hätte dieses ja keinen Wert - denn du könntest damit die Konkurrenz nicht hindern, es technisch und funktional nachzubauen. Du könntest - theoretisch - nur verhindern, dass sie es in der selben Form und Gestaltung nachbauen. Wenn diese aber keinen eigenständigen Wert hat, dann macht es keinen Sinn. Die anderen könnten dementsprechend auch Löschung des Designs verlangen.

Ebenso wäre es bei der dreidimensionalen Marke, mit der du ebenfalls eine Form schützen kannst.

Daher hilft wohl nur das Patent... oder Vertrauen. Viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

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