Geschiedenenunterhalt aus Ausland

19. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
DannyS1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Geschiedenenunterhalt aus Ausland

Guten Tag,

ich habe eine relativ einfache Frage - hoffentich.

Muss ein steuerpflichtiger Unterhaltsempfaenger den Unterhalt (Geschiedenenunterhalt), den er aus dem Ausland bekommt, in Deutschland versteuern und bei der Steuererklaerung angeben? Oder kann man den in der Steuererklaerung ganz "vergessen, bzw. vorsaetzlich nicht angeben? Da der Unterhaltspflichtige den Unterhalt aus im Ausland versteuerten Einkommen zahlt, greift ja auch nicht die Sonderausgaben Regelung, wie sie in Deutschland stattfinden wuerde.

Falls versteuert werden muss, wie - normal oder gibt es eine bestimmte Vorgehensweise, die es preiswerter machen wuerde?

Ich frage, da die Zahlungsempfaengerin ein relativ kleines, steuerpflichtiges Einkommen hat, aber keine Steuererklaerung abgeben moechte, da sie Angst hat, den aus dem Ausland erhaltenen monatlichen Unterhalt nachtraeglich versteuern zu muessen.

Waere fuer eine entsprechende Hilfestellung mit korrespondierenden Gesetesangaben dankbar!

... einen schoenen Abend noch!

Haben Sie sich versteuert?

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