Hallo,
ich hatte eine vermeindlich grandiose Geschäftsidee. Es geht darum um simple, im Supermarkt erhältliche, zusammengemischte Produkte zu einem Getränk zusammenzumixen und zu verkaufen.
Jetzt habe ich gesehen, dass ein Anbieter genau dies schon hat.
Wie ist das nun? - Wenn ich einen anderen Namen für das Produkt wähle, kann mir doch niemand verbieten, die gleichen 3-4 Produkte zu mischen und auch zu verkaufen oder wie ist das?
Danke + Gruß
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Geschäftsidee die es schon gibt?
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
Ich würde jetzt nicht grundsätzlich ausschließen, dass es hier Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster) geben könnte, je nachdem um was es genau geht.
Ich denke da jetzt in erster Linie an diese Cocktails, die dann aus zwei Komponenten einfach fertig gemischt werde können.
Wenn Du aber einfach nur bspw. Apfelsaft, Orangensaft und Kirschsaft mischst und das dann als "Apforki" verkaufen willst, dann sehe ich wenig Probleme... allerdings sehe ich da auch nicht wirklich eine "grandiose Geschäftsidee".
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Geschäftsideen ("Kühlschränke an Eskimos verkaufen") sind nicht schützbar.
Ein Patent kann auf eine für Fachleute naheliegende Erfindung (bestehende Produkte zu einem Getränk verarbeiten) auch nicht bestehen mangels Neuheit.
Ein konkretes Rezept kann möglicherweise ein Geschmacks- oder Gebrauchsmuster verletzen, da bin ich mir aber eher unsicher (ansonsten wäre derjenige, der den Caipirinha erfunden hat, heute Billionär).
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Bevor man sich da weitergehende Gedanken macht...
Mal über die aus der grandiosen Idee erwachsenden Pflichten nachdenken, ein paar Stichworte:
Lebensmittelverordnung
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Verpackungsverordnung
Zertifizierung(en)(IFS,ISO,etc...)
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Hallo,
quote:
Jetzt habe ich gesehen, dass ein Anbieter genau dies schon hat.
Wenn eine Idee/Produkt erfolgreich ist, und noch kein Patent besteht, kann man sich diese patentieren lassen, und andere dürfen es nicht nachahmen.
Also wer der schnellere ist, hat recht.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Spatenklopper
hat noch das Produkthaftungsgesetz nicht erwähnt.
quote:<hr size=1 noshade>Also wer der schnellere ist, hat recht. <hr size=1 noshade>
Wer "Recht hat" ist eher unwichtig. Wer die besseren Anwälte hat, der bekommt Recht. Und die besseren Anwälte kann sich der mit dem dickeren Scheckbuch leisten. Das ist in der Regel nicht der Existenzgründer.
"Es nützt nichts Recht zu haben, man muss auch mit der Justiz rechnen." - Dieter Hildebrandt
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Wenn eine Idee/Produkt erfolgreich ist, und noch kein Patent besteht, kann man sich diese patentieren lassen, und andere dürfen es nicht nachahmen.
Wenn die Idee/Produkt erfolgreich ist, dann ist es bereits auf dem Markt und damit in aller Regel (Ausnahme bspw. wenn der Verkauf nur mit Geheimhaltungsvereinbarung erfolgt ist) nicht mehr patentierbar.
Und auch ein Patent schützt nur in den Ländern, in denen es angemeldet wurde. Ein weltweites Patent wird in den seltensten Fällen existieren, das ist schlichtweg viel zu teuer.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
quote:
noch dazu ist es sehr sehr schwer eine Idee zu 'finden' die schon nicht existiert
"Geschäftsideen" gibt es ja auch nicht so viele; interessanter ist, wenn man ein komplett neues Produkt entwickelt (wie Rawlemon), aber dazu muß man meist Fachmann sein.
Ansonsten funktionieren viele Geschäftsideen nur in besonderen Umständen ("Luxus-Hundeartikel für die Reichen von Beverly Hills").
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Hallo ,
quote:
Geschäftsideen" gibt es ja auch nicht so viele;
na wenn z.B. online Einkaufen oder die vielen Apps
keine Geschäftsideen sind? Verkaufsender?
quote:
aber dazu muß man meist Fachmann sein.
Wer gute Ideen hat, ist meist Fachmann.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
quote:
wenn z.B. online Einkaufen oder die vielen Apps
keine Geschäftsideen sind?
Wenn das für dich die Definition einer Geschäftsidee ist, dann gab es nur ein halbes Dutzend in den letzten 50 Jahren.
Eine Geschäftsidee besteht üblicherweise darin, eine bestimmte Sache/Dienstleistung in einem bestimmten Umfeld zu erbringen, in dem diese noch nicht verfügbar, aber gewünscht ist, vgl. mein Beispiel oben.
Sehr selten ist das Umfeld die ganze Welt (etwa beim Segway), meist ist es eher eine Klientelanpassung (besondere Seniorendienstleistungen in einem Stadtviertel mit sehr hohem Seniorenanteil erbringen etc.).
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Hallo! Also ich bin zwar jetzt kein Experte jedoch stelle ich mir das schwierig vor Getränke, die alle wahrscheinlich eine patentierte Rezeptur haben, zu mixen. Glaube, dass für diese Geschäftside[color=black]e[/color] nicht nur das Forum befragt werden sollte. Fürchte wenn das aufliegen sollte, drohen saftige Strafen.
Zitat:Also ich bin zwar jetzt kein Experte jedoch stelle ich mir das schwierig vor Getränke, die alle wahrscheinlich eine patentierte Rezeptur haben, zu mixen.
Grundsätzlich kann man alles mixen. Die Frage ist, ob man damit Geld verdienen kann. Und ei nächste Frage ist, ob man das alles auch Rechtskonform aufziehen kann.
Ich würde allerdings nichts kaufen, was ich mit einem Gang in den Supermarkt auch selber herstellen kann
ZitatGetränke, die alle wahrscheinlich eine patentierte Rezeptur haben :
Ach? Zucker mit Farbstoff und ein paar Aromen zu mixen soll eine "Erfindung" i.S.d. PatG sein? Wohl kaum.
Im Gegenteil ist etwa Coca-Cola mit Sicherheit *nicht* patentiert, denn das würde eine Offenlegung des Rezeptes erfordern. Und wir alle wissen ja, daß das gehütet wird wie die nuklearen Abschußcodes.
ZitatUnd wir alle wissen ja, daß das gehütet wird wie die nuklearen Abschußcodes. :
Die werden das im Leben nicht in einem Koffern neben den Trump stellen - der hat das Rezept doch nach 10 Minuten gewittert ...
ZitatIm Gegenteil ist etwa Coca-Cola mit Sicherheit *nicht* patentiert, denn das würde eine Offenlegung des Rezeptes erfordern. Und wir alle wissen ja, daß das gehütet wird wie die nuklearen Abschußcodes. :
Nicht nur dass man bei einem Patent offen legen muss, wie es gemacht wird sondern auch noch, dass spätestens 20 Jahre nach Erteilung des Patents jeder das gleich nach machen darf. D.h. der Schutz welcher ein Patent bietet ist zeitlich befristet.
ZitatAch? Zucker mit Farbstoff und ein paar Aromen zu mixen soll eine "Erfindung" i.S.d. PatG sein? :
Ja, kann es, wenn es ein technisches Problem löst. Durst ist aber kein Problem im Sinne des PatG.
ZitatDurst ist aber kein Problem im Sinne des PatG. :
Zumal es dieser Lösung auch an Neuheit fehlt, vgl. jede andere Limo zuvor.
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