Geschäftsgründung International - Bitcoins

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
PeterL.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsgründung International - Bitcoins

Guten Tag,

wir sind 3 Leute die eine Internet Seite für Esports Wettseite für Bitcoins entworfen haben. Dadurch das es in vielen Ländern eine grauzone ist und nicht wirklich reguliert ist tauchen folgende fragen auf.

Vorab möchte ich hinzufügen das die 3 Teilhaber aus 3 verschiedenen Ländern kommen und zwar Deutschland, Amerika und Ireland.

Folgende Fragen sind derzeit offen:

- Fällt Bitcoingambling unter die Kategorie "Wetten" und wird somit genauso gehandhabt wie Echtgeld wetten?
- Könnte ich Probleme kriegen wenn die Firma in Amerika gegründet wird und ich Teilhaber bin, sofern es verboten werden würde?
- Muss es sofort als Firma laufen oder könnte man es einfach so online nehmen, sofern nichts von der Seite ausbezahlt wird. Würde die Möglichkeit eröffnen, dass man sie erst anlaufen lässt und dann eine Firma gründet.
- Welche Unternehmensform würde sich am besten eignen?

Der Punkt "offshore company" ist natürlich auch gefallen, da gerade in Costa-Rica die gambling Gesetze um einiges "leichter" sind als in allen anderen Ländern.

Vielen Dank im voraus.

Peter L.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wir beschäftigen uns hier rmit deutschem Recht.
Wer das umgehen möchte, für den wäre Costa-Rica durchaus interessant.



Zitat (von PeterL.):
- Fällt Bitcoingambling unter die Kategorie "Wetten" und wird somit genauso gehandhabt wie Echtgeld wetten?

Ja



Zitat (von PeterL.):
- Könnte ich Probleme kriegen wenn die Firma in Amerika gegründet wird und ich Teilhaber bin, sofern es verboten werden würde?

Ja



Zitat (von PeterL.):
- Muss es sofort als Firma laufen

Nein, wenn es nur ein passwortgeschützter Testbetrieb wäre der nur Dummydaten verwendet.
Ansonsten müsste man ein Unternehmen gründen.



Zitat (von PeterL.):
- Welche Unternehmensform würde sich am besten eignen?

UG, GmbH



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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