Hallo mal eine Frage:
Herr "X" gründet ein UG und stellt ein Treuhand Geschäfstführer ein. Dieser wird eingetragen im Handelsregister. Herr X bleibt Gesellschafter und führt der Firma mit ein Generalvollmacht.
Nach ein Paar Monate kündigt der Treuhand Geschäftsführer.
Es bleibt also nur der Gesellschafter und der Firma quasi "Führungslos" weil noch keine GF eingetragen ist.
Der Gesellschafter veräüßert dieser UG an ein Freund "Herr Y" welche als neue Geschäftsführer eingetragen wird beim Handelsregister. Alle Anteile werden übertragen am neuen Gesellschafter beim Notar.
Frage: Ist Herr X automatisch kein Geschäfstführer mehr da Herr Y jetzt eingetragen ist als Geschäftsführer oder hatte ein Versammlung stattfinden mussen??
UG wurde mit Musterprotokoll gegründet...
-- Editier von teekopje am 22.09.2017 19:16
Geschäftsführer
22. September 2017
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Frage vom 22. September 2017 | 18:02
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Geschäftsführer
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#1
Antwort vom 22. September 2017 | 19:55
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Ist Herr X automatisch kein Geschäfstführer mehr
Herr X war nie Geschäftsführer.
#2
Antwort vom 22. September 2017 | 20:04
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Nennt man sowas nicht faktische Geschäftsführer oder hat das nichts damit zu tun?
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#3
Antwort vom 25. September 2017 | 18:15
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Es gibt keinen "faktischen GmbH-Geschäftsführer". Der GmbH-Geschäftsführer ist ein durch das Gesetz definiertes Organ der GmbH.
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