Wir hatten geschäftlich eine Abbuchung welche leider aufgrund mangelnder Deckung fehlgeschlagen ist.
Nun haben wir eine Email mit der Bitte der Überweisung des offenen Betrages bekommen. Soweit so gut -
Allerdings sind hier 15EUR ! aufgeführt für die Lastschrift Gebühr:
Zitat:15 EUR - Bank-Gebühr für fehlgeschlagene Lastschrift
Laut den AGB:
Zitat:(2) Bei fehlerhaftem Kontoeinzug / Kreditkarteneinzug (unter anderem möglicherweise verursacht durch Kontoüberzug, fehlerhaften Kontodaten etc.) entstehen für den Provider durch seine Bank und den erhöhten Verwaltungsaufwand weitere Kosten. Für einen fehlerhaften Kontoeinzug / Kreditkarteneinzug wird der Provider dem Kunden deshalb pauschal 15 € in Rechnung stellen. Der Kunde muss die Pauschale nicht bzw. nicht in dieser Höhe entrichten, wenn er nachweist, dass dem Provider kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist.
Auch wenn es geschäftlich ist, finde ich 15 EUR schon sehr dreist.
Muss man diese Gebühren zahlen ?
-- Editier von fb384068-87 am 11.05.2015 13:30