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Gesamtbetrachtung Firmenwagen

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Gesamtbetrachtung Firmenwagen

Hallo liebe community,

wir sind ein 30 Mann IT-Consulting Unternehmen und möchten unsere Dienstwagenregelung auf den neuesten Stand bringen.

Zunächst ist als Ziel mal eine +-0 Rechnung für den AG zu erzielen. Der AG zahlt alles (Leasing, Versicherung, Steuern, Benzin, Reparaturen, Winterreifen...) und erlaubt private Fahrten. Dafür gibts beim AN einen Gehaltsverzicht. Angewendet wird die 1% + 0,03% - Regelung für die Geldwerter-Vorteil-Besteuerung. Nun stellt sich die Frage, wie viel der AG "tatsächlich" für einen DW zahlt, denn nur so kann der Gehaltsverzicht berechnet werden. Folgendes ist der aktuelle Wissensstand:

- Der AG zahlt sämtliche laufenden DW-Kosten und kann diese deshalb als Betriebsausgaben absetzen. --> AG zahlt damit in Wirklichkeit weniger
- Der AG muss weniger Lohnsteuer etc zahlen, da der Bruttolohn niedriger ist (Gehaltsverzicht). --> AG zahlt damit in Wirklichkeit weniger
- Der AN muss 1 % des Listenpreises versteuern.
- Der AN muss 0,03 % * Km-Wohnung->AG * Listenpreis versteuern.
- Der AN kann wie bei einem Privatwagen die Kilometerpauschale absetzen
- Der AN kann den Gehaltsverzicht vom zusätzlich zu versteuernden Einkommen abziehen, da durch den Gehaltsverzicht ja der Geldwerte Vorteil sinkt. Kann er den Brutto- oder den Netto-Gehaltsverzicht abziehen? (ich vermute mal Netto)

So nun meine Frage: Stimmen diese Aussagen? Fehlen vielleicht noch andere Einflüsse zu einer Gesamtbetrachung?

Für Hilfe und Tipps bin ich wirklich dankbar.

Grüße Vasi


von vgrigas am 28.04.2010 22:38
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Gesamtbetrachtung Firmenwagen
quote:
- Der AG zahlt sämtliche laufenden DW-Kosten und kann diese deshalb als Betriebsausgaben absetzen. --> AG zahlt damit in Wirklichkeit weniger

Im Prinzip richtig, das gilt aber für Gehaltszahlungen und andere Ausgebaen genauso. Wenn am Ende der AN alle Ausgaben übernehmen soll, dann entstehen dem AG keine absetzbaren Betriebsausgaben. Der Effekt tritt dann nicht ein.

quote:
- Der AG muss weniger Lohnsteuer etc zahlen, da der Bruttolohn niedriger ist (Gehaltsverzicht). --> AG zahlt damit in Wirklichkeit weniger

Der AG zahlt keine Lohnsteuer. Die zahlt nur der AN. Dem AG entstehen also an dieser Stelle keine Einspraungen.

quote:
- Der AN muss 1 % des Listenpreises versteuern.
- Der AN muss 0,03 % * Km-Wohnung->AG * Listenpreis versteuern.
- Der AN kann wie bei einem Privatwagen die Kilometerpauschale absetzen

Richtig

quote:
- Der AN kann den Gehaltsverzicht vom zusätzlich zu versteuernden Einkommen abziehen, da durch den Gehaltsverzicht ja der Geldwerte Vorteil sinkt. Kann er den Brutto- oder den Netto-Gehaltsverzicht abziehen? (ich vermute mal Netto)

Bei einem Dienstwagen gegen Gehaltsumwandlung sinkt das Bruttogehalt. Es handelt sich um eine Kürzung des Bruttogehaltes im vereinbarten Umfang.

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von hh am 29.04.2010 12:37
Status: Tao (23247 Beiträge)
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>Gesamtbetrachtung Firmenwagen
Hallo!

vielen Dank erstmal.

quote:
Der AG zahlt keine Lohnsteuer. Die zahlt nur der AN. Dem AG entstehen also an dieser Stelle keine Einspraungen.

Sorry da hab ich mich verschrieben. Ich meinte natürlich Ausgaben für die Sozialversicherungen (die für den AG ja nun kleiner werden)

quote:
Bei einem Dienstwagen gegen Gehaltsumwandlung sinkt das Bruttogehalt. Es handelt sich um eine Kürzung des Bruttogehaltes im vereinbarten Umfang.

D.h man kann diesen Betrag also NICHT vom Geldwerten Vorteil abziehen? Versteuern muss man den ja offiziell, weil man einen "geldwerten Vorteil" hat. Wenn aber gleichzeitig das Gehalt gekürzt wird, gibt es ja keinen "Vorteil" mehr. Also wäre es logisch, dass man dann zumindest nicht noch mehr versteuern muss?

Grüße Vasi

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von vgrigas am 29.04.2010 12:50
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Gesamtbetrachtung Firmenwagen
Besser wäre es, statt einer Gehaltskürzung die AN 1% des Listenpreises plus die 0,03% je Entfernungskilometer an den AG zahlen zu lassen für die Überlassung des Wagens zur Privatnutzung. Dann müßte der AN keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern und der AG könnte sich überlegen, ob das ausreicht zur Deckung seiner Kosten durch die Privatnutzung.

Es kommt hier entscheidend auf die Gesamtnutzung an. Nutzen die AN den Wagen fast ausschließlich privat, wird der AG nicht auf seine Kosten kommen. Fahren die AN viel dienstlich, könnte das kostenneutral für den AG sein.

Aus Sicht des AN: Eine Gehaltskürzung und noch die Versteuerung des geldwerten Vorteils obendrauf wird die Privatnutzung des Firmenwagens für ihn finanziell unattraktiv machen.

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von bear am 29.04.2010 13:00
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>Gesamtbetrachtung Firmenwagen
Der geldwerte Vorteil kann nur durch eine Selbstbeteiligung des AN an den Kosten verringert werden, nicht durch ein Gehaltskürzung.

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"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"


von bear am 29.04.2010 13:03
Status: Unsterblich (1880 Beiträge)
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>Gesamtbetrachtung Firmenwagen
Hi!

ok, also vielen Dank schonmal. Da hat einem der Steuerstaat wohl doch ein paar Hürden aufgestellt, sodass man hier nicht übermäßig viele Steuern sparen kann...

Grüße

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von vgrigas am 30.04.2010 11:50
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>Gesamtbetrachtung Firmenwagen
--- editiert vom Admin


von guest-12323.06.2010 10:27:41 am 30.04.2010 12:12
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>Gesamtbetrachtung Firmenwagen
Man kann nicht übermäßig Steuern sparen, aber für Mitarbeiter kann es ein motivierendes Incentive sein, einen relativ neuen Wagen privat nutzen zu können und nur eine Pauschale versteuern oder bezahlen zu müssen. Für den AG ist es wohl vor allem attraktiv, wenn die MA den Firmenwagen ohnehin brauchen, da dauernd geschäftlich unterwegs. Dann hat man den ganzen Aufwand mit Finanzierung/Leasing/Fuhrparkverwaltung sowieso, und die Privatnutzung kann kostenneutral sein, wenn Gehaltsbestandteil oder der MA einen Eigenbeitrag zahlt.

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von bear am 30.04.2010 12:56
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