Gesamt Mietkaution einbehalten rechtens?

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
ronnycoleman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamt Mietkaution einbehalten rechtens?

Hallo, fange ganz vorne an.

Hatte heute Wohnungsübergabe, bin ausgezogen. Der Vermieter, dessen Frau und ein von sich mitgebrachter Maler haben die Wohnung als "perfekt" betitelt und ohne Makel übernommen- leider ohne Übergabeprotokoll.

Ich habe nur 3 Monate effektiv dort gewohnt, Rest der Zeit bei meinem Freund. Mietverhältnis ging von Anfang 01/10 bis Ende 08/10. Die Mietkaution wäre eigentlich 600 € gewesen.

Die hatte ich damals nicht und hab ihm im Laufe der Zeit nur 300 gezalht, welchem er zustimmte, als er sagte: geben sie mir es so wie sie können. Wir sind bis 300 € gekommen.

Nun will er aber die Gesamten 300 € einbehalten. Da ich aber wirkliche 3 Monate nur dort gewohnt habe, ist doch nicht mit einer Nachzahlung von 300 € zu rechnen!

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs von 2006 dürfen die Vermiter einen angemessenen Teil einbehalten. 300 € wäre doch alles und nicht ein angemessener Teil.

Des Weiteren steht im Mietvrtrag zusätzlich reingeschrieben unter "sonstige Vereinbarungen" : ...die KAution wird nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses IM ANSCHLUSS an die Wohnungsübergabe mit 3 % Zinsen zurückgezahlt....

Soll ich ihm nun nen bösen Brief schreiben...? Was gilt? Die sonstige Vereinbarung? Er kann ja EINEN ANGEMESSENEN Teil einbehalten....aber das is doch ********...alles!

Was meint ihr?

Grüße

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Du hast hier einen sehr großzügigen Vermieter, der nicht nur auf die Hälfte der Kaution verzichtet hat, sondern diese nach Deinem Auszug auch nochmit 3% verzinst. Zu einer so hohen Verzinsung ist der Vermieter nicht verpflichtet.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Ich habe nur 3 Monate effektiv dort gewohnt, Rest der Zeit bei meinem Freund. Mietverhältnis ging von Anfang 01/10 bis Ende 08/10.


Kannst Du das mal genauer erläutern ?
Nur weil Du ausgezogen bist, heist es nicht, dass Du nicht mehr Mieter bist. Hattest Du den Vertrag zusammen mit Deinem Freund ?? Dann wärst Du Mieter bis Ende 08/10, egal wie lange Du dort wirklich gewohnt hast.



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#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Komm schon, Mike,
:grins:



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#5
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Komm schon, Mike,



Hm,
war schon spät....., vergesst es einfach....

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ist Ihnen klar, dass dieses "einbehalten" nur vorübergehender Natur ist? Wenn die Nebenkostenabrechnung erfolgt wird verrechnet und ein eventuell dann noch bestehendens Guthaben ausbezahlt.

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#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Je länger es dauert, umso besser.
Wo bekommt man heutzutage schon 3 % ?



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