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Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung

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Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung

Angenommen jemand ist wegen Regenwassereinbruch durch's Dach (eigene Eigenheim-Baustelle), auf dieses über die Rüstung geklettert und die Rüstung ist umgekippt, weil sie nicht am Haus gesichert war. Er ist mit abgestürzt und zum 'Glück' auf dem eigenen KFZ gelandet und liegt im KKH)

Fakten: Gerüst ist 2 Etagen hoch und 2 Felder breit (keine Ahnung wie der Fachbegriff ist) War nicht an der Wand und nicht am Boden gesichert - Pflastersteine als Grund. Kein zertifizierter Zettel am Gerüst. Keine Abnahme durch den Vorarbeiter/Meister; auch keine optische.

Fragen:

Ab welcher Größe ist die Abnahme durch einen Befähigten nötig? Wer ist befähigt? Reicht die Abnahme durch den Vorarbeiter/Meister? Ab wann ist diese überhaupt notwendig - da dieser behauptet, das wäre nicht nötig?

Gilt hier 'Gefahr im Verzuge' da man eigentlich nichts auf dem Gerüst zu suchen hatte? Das Dach (die Baustelle)war aber nicht ordnungsgemäß gegen das Wetter abgedeckt. Es war Sonntag 17Uhr. Kann die Versicherung (Betriebshaftpflicht) des Handwerkers hier was bemängeln? Gibt es sowas wie ein Übergabeprotokoll nach Aufbau des Gerüsts, welches der Eigenheimbesitzer zu seinen Nachteilen eventuell unterschreiben haben könnte?
(Protokoll liegt nicht vor)

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von tomjones99 am 21.06.2012 17:13
Status: Junior (88 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

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>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
quote:
Kein zertifizierter Zettel am Gerüst.

Was soll denn das sein? Ein 'zertifizierter Zettel'???





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von Harry van Sell am 22.06.2012 22:42
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
na ein wetterfester Zettel/Blatt Papier auf dem das Zertifikat für das Gerüst und die Abnahme steht.
war das so falsch formuliert?

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von tomjones99 am 23.06.2012 02:44
Status: Junior (88 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
quote:
war das so falsch formuliert?

Ich wollte wissen was DU damit meinst.
Der 'zertifizierte Zettel' hängt häufig am Gerüst, kann sich aber auch in den Unterlagen des für die Baustelle Verantwortlichen befinden.



Normalerweise sollte nach Aufbau eine entsprechende Protokollierung überreicht werden.
Entsprechend der Baugerüst Vorschriften TRGS 2121-1 sowie BetrSichV § 10 muss im Anschluss an den Aufbau durch den Gerüstbauer das Gerüst von einem Sachverständigen abgenommen werden. Hilfsmittel hierzu ist die Checkliste BGI 663.
Vor einer Abnahme durch einen Sachverständigen darf das Gerüst nicht genutzt werden.


Der Verantwortliche für den Gerüstbau und die Baustelle muss alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung eines Gerüstes ermitteln und treffen (TRBS 1111, § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV).
Dazu zählt auch mindestens eine arbeitstägliche Prüfung des Gerüstes.

Wann wie und wo ein Gerüst gesichert werden muss, steht in der Montageanweisung und wird durch den Gerüstbauer festgelegt.



Wurde das Gerüst denn bereits von anderen (also Handwerkern) genutzt oder 'nur' aufgebaut ohne Nutzungsfreigabe?





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von Harry van Sell am 23.06.2012 03:43
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
Es war eigentlich nur für die Handwerker bestimmt.
Und es gab weder nen Zettel am Gerüst oder Unterlagen oder Protokoll an den Eigenheimbesitzer...
Laut Geschäftsführeraussage: hier braucht es keine Abnahme.

Ah ja, info. Das Gerüst ist nur eine 'Parzelle' breit. ca. 2m. und eine Etage hoch.

Hauptproblem ist die Haftung, da der Hausbesitzer da hochgeklettert, ist wegen dem Wassereinbruch.
Selbstschuld ? Oder ist das ungesicherte Gerüst hier als 'Gefahr' vorrangig?

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von tomjones99 am 23.06.2012 21:01
Status: Junior (88 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
quote:
Laut Geschäftsführeraussage: hier braucht es keine Abnahme.

Das wäre mir neu, meines Wissens nach benötigen ALLE Gerüste eine entsprechende Abnahme.
Hier sollte man eventuell mal bei der HWK nachfragen, idealerweise mit einem Foto des Gerüstes als es noch stand.


Insgesamt ist die Sache sehr komplex. Ich rate zur Abgabe an einen auf Schadensersatz spezialisierten Anwalt.

Hier sind 3 'Schludige' indvoviert: Gerüstbauer, Dachdecker, Bauherr

1. War eine Abnahme des Gerüstes nötig?
2. War eine Sicherung des Gerüstes notwendig?
3. Die absicherung des Daches gegen Regen war mangelhaft?
4. Hätte man anders als über das Gerüst den Regenwassereinbruch stoppen können?

Zu jedem der Punkte 1-3 wäre wohl zu klären:
Schuld von wem?
Mit welcher Quote?
Wer hat woran Mitschuld?





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von Harry van Sell am 23.06.2012 23:35
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
Das Gerüst hat der Dachdecker aufgebaut.
Bin auch der Meinung jedes muss abgenommen werden.

Dass es absolut ungesichert war ist sowieso ein Verstoß gegen den Schutz, oder? Umkippen durch Wind oder anfahren mit KFZ wäre ja möglich.
Es war ja sogar Unwetter angesagt. Fahrlässig, oder?

Allerdings sind 1. und 2. zu klären, richtig. Vorschriften suchen^^

3. ja. zu mal es ja angesagt wurde. in Westrichtung war alles offen.im Nachhinein behoben worden.wurden aber Fotos vom Bauherrn gemacht.

4. ein Eimer im Haus hatte nicht gereicht. Es lief in die Dämmung zwischen Außen- /Innenseiten. (Schimmelgefahr usw.)

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von tomjones99 am 24.06.2012 15:09
Status: Junior (88 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
quote:
Allerdings sind 1. und 2. zu klären, richtig. Vorschriften suchen^^

Die hatte ich ja schon genannt, ich weis nur nicht ob das alle waren. Die HWK wäre da wohl ein guter Ansprechpartner.


Fotos zur Beweissicherung sind schonmal gut.


quote:
Es lief in die Dämmung zwischen Außen- /Innenseiten.

Damit wäre ein betreten des Gerüstes zur Abwehr weiterer Gefahren gebotengesen.





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von Harry van Sell am 24.06.2012 15:20
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
Hallo, danke erstmal.

Ich habe von woanders, wo jetzt 2 Wochen keine Antwort kam mal Folgendes zitiert:

Das Gerüst sollte mit dem Aufsteller und dem Auftraggeber abgenommen werden. Bei einem Systemgerüst muss immer ein Abnahmeprotokoll für die Bau BG vorhanden sein und ein Gerüst muss ab der zweiten Gerüstlage geankert werden.

Ich hatte das bis dato nur kurz gesehen und erst jetzt noch mal genauer.
Es ist wirklich nur eine Etage und ein Feld breit.

Aber richtig, erkundigen. Vielleicht hat der Meister oder Geschäftsführer doch recht und es hätte keine Abnahme erfolgen müssen,
Dennoch fahrlässig, da sowas immer mal umfallen kann.

Aber darauf kommt es jetzt an wegen der 'Teilschuld'Quote?

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von tomjones99 am 25.06.2012 00:50
Status: Junior (88 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
quote:
Aber darauf kommt es jetzt an wegen der 'Teilschuld'Quote?

Korrekt.


Rückfrage beim Nachbarn (Dachdecker) ergab: JEDES Gerüst MUSS gesichert und abgenommen werden. Sicherung zum einen durch festen Stand und dann entweder in der Wand oder/und über seitliche Stützen am Boden.
'Große' Abnahme nach Errichtung durch Meister oder Beauftragen Sachkundigen, des weiteren arbeitstägliche 'kleine' Abnahme durch den Bauverantwortlichen.





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von Harry van Sell am 25.06.2012 00:58
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
Danke.
wir sollten bei diesem Thema hier bleiben.
hmm alternativ hätte ich ja mal rumfragen können.
Aber irgendwie ist das hier bequem und unterhaltend in Foren.

Hmm, nur wir beide sollten bei diesem Thema bleiben.
Beim anderen war der Stefan gut dabei


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von tomjones99 am 25.06.2012 02:59
Status: Junior (88 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 7 User(n) bewertet)


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