>Gerüst Abnahme Kleingerüst Eigenheim Haftung
quote:
war das so falsch formuliert?
Ich wollte wissen was DU damit meinst.
Der 'zertifizierte Zettel' hängt häufig am Gerüst, kann sich aber auch in den Unterlagen des für die Baustelle Verantwortlichen befinden.
Normalerweise sollte nach Aufbau eine entsprechende Protokollierung überreicht werden.
Entsprechend der Baugerüst Vorschriften TRGS 2121-1 sowie BetrSichV § 10 muss im Anschluss an den Aufbau durch den Gerüstbauer das Gerüst von einem Sachverständigen abgenommen werden. Hilfsmittel hierzu ist die Checkliste BGI 663.
Vor einer Abnahme durch einen Sachverständigen darf das Gerüst nicht genutzt werden.
Der Verantwortliche für den Gerüstbau und die Baustelle muss alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung eines Gerüstes ermitteln und treffen (TRBS 1111, § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV).
Dazu zählt auch mindestens eine arbeitstägliche Prüfung des Gerüstes.
Wann wie und wo ein Gerüst gesichert werden muss, steht in der Montageanweisung und wird durch den Gerüstbauer festgelegt.
Wurde das Gerüst denn bereits von anderen (also Handwerkern) genutzt oder 'nur' aufgebaut ohne Nutzungsfreigabe?
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von Harry van Sell am 23.06.2012 03:43
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