Geruchsbelästigung durch umliegende Mehrfamilien- / Mietshäuser

22. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
chickie84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geruchsbelästigung durch umliegende Mehrfamilien- / Mietshäuser

Wir (selbst in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnend) haben hier diesen Sommer das extreme Problem, dass wir durch einige Mehrfamilienhäuser, deren Balkone, Terrassen etc. in Richtung unseres Schlafzimmers liegen, durchs Grillen belästigt werden. Am Nachmittag fängt es an, dass wir aufgrund von gegrilltem, beißendem Fischgeruch etc. die Fenster schließen müssen und auch nach 22 Uhr stinkt es nach Kohle etc., sodass wir selbst nachts, wenn die Temperaturen etwas sinken und wir kühle Luft in die Wohnung lassen könnten, dazu gezwungen sind, die Fenster geschlossen zu halten, da wir sonst vor lauter Gestank nicht schlafen können.

Nun erwarten wir in zwei Wochen unser erstes Kind, das bei uns im Schlafzimmer schlafen wird. Selbst wenn ich schon hier und da gelesen habe, dass der Grillgeruch kleinen Babys wohl nicht schaden soll, so kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es für das Kleine gesund ist und ich möchte mein Baby diesem ständigen Gestank nicht aussetzen.

Gibt es Möglichkeiten, das Grillen der umliegenden Häuser einzuschränken oder irgendwie dagegen vorzugehen?

Danke für die Hilfe, wir sind mittlerweile echt verzweifelt!

-- Editier von chickie84 am 22.07.2017 22:26

-- Editier von chickie84 am 22.07.2017 22:31

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von chickie84):
dass wir durch einige Mehrfamilienhäuser, deren Balkone, Terrassen etc. in Richtung unseres Schlafzimmers liegen, durchs Grillen belästigt werden.

Echt?
Meine Erfahrung ist eher, das das die Bewohner dieser Häuser machen...



Zitat (von chickie84):
Gibt es Möglichkeiten, das Grillen der umliegenden Häuser einzuschränken oder irgendwie dagegen vorzugehen?

Kommt darauf an, wie viele Häuser / Bewohner da grillen.
Man könnte zwar versuchen, das grillen generell zeitlich zu beschränken, hat dann aber immer noch das Problem, das Nachbar A Montags grillt, Nachbar B Mittwochs, die Nachbarn D E F Samstags, ...

Schon das generelle zeitliche beschränken dürfte problematisch werden. Aber jedenBewohner einzeln ... eine Lebensaufgabe ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sachen gibt's... Es gibt auch in Deutschland noch Ecken, wo man ganz für sich alleine wohnen kann. Da müßte man dann hin, denn allen Nachbarn das Grillen zu verbieten oder sie dazu zu bringen, dass alle zusammen nur an einem bestimmten Nachmittag/Abend der Woche grillen, wird kaum hinhauen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von chickie84):
Gibt es Möglichkeiten, das Grillen der umliegenden Häuser einzuschränken oder irgendwie dagegen vorzugehen?

Es gibt für alles Lösungen, wobei man kaum die Nachbarn einfach so einschränken kann, das man keine Gerüche abbekommt. Allgemein ist ein Wohnbunker mit den Nachbarn immer ein Kompromiss, so wie sich dann wenn das Baby da ist, die Nachbarn sich wegen dem Babylärm beim Grillen gestört fühlen könnten, was jedoch auch geduldet werden muss.

Somit wäre ein Umzug in ein EFH eine Lösung, da hier die Abstände und räumlichen Gegebenheiten für das sprechen würden.

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#4
 Von 
chickie84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sachen gibt's... Es gibt auch in Deutschland noch Ecken, wo man ganz für sich alleine wohnen kann. Da müßte man dann hin, denn allen Nachbarn das Grillen zu verbieten oder sie dazu zu bringen, dass alle zusammen nur an einem bestimmten Nachmittag/Abend der Woche grillen, wird kaum hinhauen.


Wer nichts Konstruktives beizutragen hat, sollte einfach mal ruhig sein und nicht zu allem seinen Senf dazugeben.

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#5
 Von 
chickie84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von chickie84):
Gibt es Möglichkeiten, das Grillen der umliegenden Häuser einzuschränken oder irgendwie dagegen vorzugehen?

Es gibt für alles Lösungen, wobei man kaum die Nachbarn einfach so einschränken kann, das man keine Gerüche abbekommt. Allgemein ist ein Wohnbunker mit den Nachbarn immer ein Kompromiss, so wie sich dann wenn das Baby da ist, die Nachbarn sich wegen dem Babylärm beim Grillen gestört fühlen könnten, was jedoch auch geduldet werden muss.

Somit wäre ein Umzug in ein EFH eine Lösung, da hier die Abstände und räumlichen Gegebenheiten für das sprechen würden.


Auch das ist wieder so eine Antwort, die man sich wirklich hätte sparen können. Ich dachte, ich würde hier vielleicht ein paar fachmännische oder professionelle Antworten erhalten, aber anscheinend treiben sich hier nur Klug*******r rum, die zuviel Zeit haben. Echt armselig.

Im Übrigen wird Kindergeschrei nicht als Lärm angesehen, denn ich kann wohl kaum unterdrücken, dass mein Baby mal weint. Da sieht es mit mutwilliger Belästigung durch Lärm oder Geruch schon anders aus, denn Erwachsene können dies durchaus beeinflussen und etwas dagegen tun.

-- Editiert von chickie84 am 23.07.2017 13:43

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Unverschämt zu werden nur weil einem die Antworten nicht passen?
Schon wieder so ein Troll - oder haben wir heute den Tag der Sozialinkompetenz ...?



Zitat (von chickie84):
Da sieht es mit mutwilliger Belästigung durch Lärm oder Geruch schon anders aus,

Stimmt.
Nur das die mutwilliger Belästigung in diesem Fall halt gar nicht vorliegt (Es ist egal ob DU das als "mutwillig" empfindest, solange ein Gericht das anders sieht).



Zitat (von chickie84):
Da sieht es mit mutwilliger Belästigung durch Lärm oder Geruch schon anders aus, denn Erwachsene können dies durchaus beeinflussen und etwas dagegen tun.

Stimmt. Nur bedeutet halt "können" nicht auch "müssen".
Warum sollen sich 200 Leute in ihrem Leben einschränken nur weil es einem nicht passt?



Zitat (von chickie84):
Ich dachte, ich würde hier vielleicht ein paar fachmännische oder professionelle Antworten erhalten

Die gibt es hier http://frag-einen-anwalt.de/



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von chickie84):
Auch das ist wieder so eine Antwort, die man sich wirklich hätte sparen können. Ich dachte, ich würde hier vielleicht ein paar fachmännische oder professionelle Antworten erhalten, aber anscheinend treiben sich hier nur Klug*******r rum, die zuviel Zeit haben. Echt armselig.

Weil keine Wunschantworten kommen?
Dann sollte man gleich im Eingangspost erwähnen, in welcher Richtung einem die Antworten genehm wären. Fachmännische Antworten erteilt der Anwalt vor Ort, gegen Bezahlung.
Zitat (von chickie84):
Im Übrigen wird Kindergeschrei nicht als Lärm angesehen, denn ich kann wohl kaum unterdrücken, dass mein Baby mal weint.

Eben genau aus dem Grund weil Kinder zum allgemeinen Leben dazu gehören.
Zitat (von chickie84):
Da sieht es mit mutwilliger Belästigung durch Lärm oder Geruch schon anders aus, denn Erwachsene können dies durchaus beeinflussen und etwas dagegen tun.

Zu allgemeinen Leben gehört auch der Brauch ein Stück totes Fleisch / Fisch auf glühende Kohlen zu legen, um diese danach zu Essen. Von Mutwilligkeit kann man hier genau so wenig reden, wie bei Kindern, die Nachbarn haben auch das Recht auf Leben, sonst könnte man auch entgegnen, man hätte beim Sex eben aufpassen müssen das so was nicht passiert.
Viele von den hier anwesenden Usern haben selbst Kinder, und haben sich nicht mit den Nachbarn, oder gleichen einem Wohnungsviertel zerstritten, und vielleicht zündet man nach der Geburt des Kindes auch mal den Grill an, wenn Freunde und Bekannte zum Besuch des Kindes kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die Nachbarn haben das Grillen umgehend einzustellen. Jegliche Lautstärkeemissionen wie Radio, Reden, Lachen, die den Schlaf des zukünftigen Kindes beeinflussen könnten, auf Level 0 zu bringen. Ferner wird verordnet, das Gebrüll Ihres zukünftigen Kindes als Gottesgeschenk zu betrachten.

Besser so?

Gehen Sie zu frag-einen-anwalt.de - vielleicht hat man ja dort noch schönere Wunschantworten. Ich hab mein Bestes gegeben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von chickie84):
Gibt es Möglichkeiten, das Grillen der umliegenden Häuser einzuschränken oder irgendwie dagegen vorzugehen?
Praktisch gesehen: Nein

Zitat (von chickie84):
Im Übrigen wird Kindergeschrei nicht als Lärm angesehen,
Das ist völliger Unsinn. Natürlich wird Kindergeschrei als Lärm angesehen. Allerdings ist dieser Lärm hinzunehmen. Es ist also Lärm gegen den die Nachbarn nichts ausrichten können. Euer Kind wird schreien, die Nachbarn werden grillen.

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