Germanwings Rücklastschrift / euroliquid / Schürkamp
Hallo,
wenn man beim Billigflieger einen Flug bucht und per Lastschrift zahlt, diese Lastschrift aber nicht eingelöst wird, bekommt man kurze Zeit später Post von einem Inkassobüro euroliquid, die zusätzlich zum vollen Flugpreis, eine Bearbeitungspauschale von 50,- Euro für Germanwings verlagen und eigene Gebühren in Rechnung stellen. Kurze Zeit später beantragt dann eine rechtsanwalt Ulf Schürkamp einen Mahnbescheid.
Die Bearbeitungspauschale nennt germanwings übrgens so. Das Inkassobüro spricht von Rücklastkosten.
Begründet wird der Anspruch dabei auf die ABB der Gesellschaft.
Ich suche Betroffene, die unter anderem Auskunft geben können. Wurden im Mahnbescheid/Verfahren geleistete Zahlungen nicht aufgeführt? Wurde im Mahnbescheid/Verfahren der Flugpreis incl. Steuern und Gebühren verlangt?
von tompetti am 06.11.2007 17:07
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