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Germanwings Rücklastschrift / euroliquid / Schürkamp

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Germanwings Rücklastschrift / euroliquid / Schürkamp

Hallo,

wenn man beim Billigflieger einen Flug bucht und per Lastschrift zahlt, diese Lastschrift aber nicht eingelöst wird, bekommt man kurze Zeit später Post von einem Inkassobüro euroliquid, die zusätzlich zum vollen Flugpreis, eine Bearbeitungspauschale von 50,- Euro für Germanwings verlagen und eigene Gebühren in Rechnung stellen. Kurze Zeit später beantragt dann eine rechtsanwalt Ulf Schürkamp einen Mahnbescheid.

Die Bearbeitungspauschale nennt germanwings übrgens so. Das Inkassobüro spricht von Rücklastkosten.

Begründet wird der Anspruch dabei auf die ABB der Gesellschaft.

Ich suche Betroffene, die unter anderem Auskunft geben können. Wurden im Mahnbescheid/Verfahren geleistete Zahlungen nicht aufgeführt? Wurde im Mahnbescheid/Verfahren der Flugpreis incl. Steuern und Gebühren verlangt?


von tompetti am 06.11.2007 17:07
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>Germanwings Rücklastschrift / euroliquid / Schürkamp
Hallo,

das Amtsgericht Miesbach hat die Klage abgewiesen. Mangels Vorlage einer Abtretung nach §410 BGB und weil die 50,- Euro Rücklastschriftkosten bestritten wurden und solche Kosten nicht nachgewiesen wurden. Inkassokost

en waren ebenfalls nicht zu erstatten.
In der mündlichen Verhandlung führte der Richter aus, dass er eher ein Beitreibungsinteresse der eigenen Gebühren von euroliquid und RA Schürkamp sehe, als ein Interesse der Fluggesellschaft ihre Forderung geltend zu machen.

Beste Grüße,
tompetti


von tompetti am 12.02.2008 13:32
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