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German Top 100 Single Charts - Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte: Lena Meyer-Landrut, Stromae, Jennifer Braun

Von Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
8.6.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 6876 Aufrufe
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Abmahnung

Abmahnungen hat die Anwaltskanzlei Rasch in letzter Zeit auch für einzelne Titel aus den "German Top 100 Single Charts" verschickt. Es geht - wie auch bei den zuvor versandten Abmahnungen der Anwaltskanzlei Rasch, die ganze Musikalben betrafen - um die angebliche unerlaubte Verwertung von Werken. Zu den Titeln gehören auch Lena Meyer-Landrut - Bee, Lena Meyer-Landrut - Love Me, Lena Meyer-Landrut - Satellite, Stromae - Alors on danse. Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 1.200 Euro.

Abmahnungen werden zudem aktuell von der Anwaltskanzlei Rasch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an ganzen Musikalben wie My Cassette Player von Lena Meyer-Landrut - Bee versandt.

Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Amrei Viola Wienen
Berlin

Medienrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediation
 Pers. Direktanfrage 

Ganz wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Dabei wird unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zunächst die Berechtigung der Abmahnung im Einzelfall bzw. deren Hintergrund geklärt. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. So entschied der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Wochen in seiner Entscheidung BGH I ZR 121/08, Sommer unseres Lebens, dass eine Abgemahnte, die nachweislich zum Tatzeitpunkt im Urlaub war, und über deren W-Lan-Anschluss Dritte streitgegenständliche Urheberrechte verletzt hatten, zwar zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung gegnerischer Anwaltskosten, nicht jedoch zum Schadensersatz verpflichtet war.

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