Gerichturteile und dergleichen veröffentlichen

22. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)
Gerichturteile und dergleichen veröffentlichen

Ich hätte da gerne mal ein Problem.

Ist es ohne Probleme möglich Gerichtsurteile und die dran beteiligten Rechtsnawälte, Gerichte und Richter zu veröffentlichen? Oder muß ich die schwärzen? Kläger und Beklagten muß ich schwärzen? Oder kann ich auch meinen Namen lesbar lassen? Kann mir irgendjemand verbieten Geruchtsurteile zu veröffentlichen?

Grüße


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Ich würde schwärzen, allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Aktenzeichen und der eigene Name sind in der Regel ungeschwärzt kein Problem.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich bin mir da nicht so sicher. Eine Verhandlund ist öffentlich, die Verurteilung im Namen des Volkes.

Ich kann in diesem Fall keine Rechtsgrundlage finden.

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"Chylla"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Da selbst der BGH die Urteile anonymisiert, sollte man diesem Beispiel folgen.



quote:
Eine Verhandlund ist öffentlich,

Was nicht bedeutet, das nach der Verhandlung die personenbezogenen Daten beliebig verbreitet werden dürfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Eine Verhandlund ist öffentlich


Richtig, für alle, die sich die Mühe machen, dieser vor Ort zu folgen. Da es aber kein Recht gibt, eine Verhandlung im Fernsehen zu übertragen, gibt es folglich auch keines, das Urteil mit persönlichen Daten (!) im Internet zu verbreiten.

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